Die seit Monaten krisengeschüttelte BaFin und ihr Präsident Jochen Sanio bleiben unter Druck: Am gestrigen 4. Oktober 2006 verklagte die ProtectInvestAlliance (PIA) die BaFin im Auftrag eines Mandanten vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Az: 1 E 4067/06).
Gegenstand der Klage ist ein BaFin-Bescheid vom 9.5.2006 in Gestalt eines Widerspruchsbescheids vom 18.9.2006, nach dem einem PIA-Mandanten Akteneinsicht in AHBR-Unterlagen der BaFin verwehrt bleiben soll. Am 23. Februar 2006 gestand die BaFin auf Basis des offenbar erstmals im deutschen Anlegerschutz angewendeten Informationsgesuchs nach dem neuen Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (§§ 1 Abs.1, Satz 1, 7 Informationsfreiheitsgesetz) einem PIA-Mandanten jedoch ein grundsätzliches Recht auf Akteneinsicht ein. Der Zweck des Anspruchs aus § 1 Abs. I IFG ist es, die Transparenz behördlicher Entscheidungen als eine wichtige Voraussetzung für die effektive Wahrnehmung von Bürgerrechten zu gewährleisten.
“Die damalige Entscheidung der BaFin hat sich in der Praxis jedoch als taktisches Manöver herausgestellt, um lediglich Zeit zu gewinnen. Nach der BaFin-Korruptionsaffäre und den wochenlangen Rücktrittsdiskussionen um ihren Präsidenten ist es fast nachvollziehbar, dass diese Behörde ihr Versagen im Fall AHBR nun um jeden Preis unter der Decke halten will – das wird ihr jedoch nicht gelingen” kommentiert Rechtsanwalt Klaus Nieding den Hintergrund der nun eingereichten Klage. Diese Klage dürfte zudem die erste Klage auf Basis des in der Öffentlichkeit noch weitgehend unbekannten Informationsfreiheitsgesetzes sein.
Auch auf einer anderen juristischen Ebene des AHBR-Falls verzeichnet die PIA konkrete Fortschritte: Der 5. Zivilsenat des OLG Frankfurt am Main gewährte einem PIA-Mandanten inzwischen teilweise Akteneinsicht im brisanten Schadenersatzverfahren der maroden AHBR gegen ihre eigenen früheren Vorstände (Az. 1451 E – I/6 – 1880/06, Az des Ausgangsverfahrens AHBR gegen frühere Vorstände: 5 U 29/06).
Die AHBR verklagt derzeit ihren Ex-Vorstandschef Horst-Alexander Spitzkopf und vier seiner früheren Vorstandskollegen in einer mehrere hundert Seiten starken Klageschrift auf immensen Schadenersatz in Höhe von EUR 250 Mio.. Ende Januar 2006 wies das Landgericht Frankfurt die Klage der AHBR gegen ihre Vorstände zwar zurück. Das Verfahren befindet sich nun jedoch in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Hierzu Rechtsanwalt Andreas Tilp: “Mit der teilweisen Akteneinsicht in das hochbrisante Verfahren der AHBR gegen ihre eigenen früheren Topmanager fundieren wir die guten juristischen Anspruchsgrundlagen unserer institutionellen und privaten Mandanten um einen weiteren, wesentlichen Faktor. Es ist spannend und zugleich sehr hilfreich zu wissen, welche Vorwürfe der Finanzkonzern seinem ehemaligen Top-Management macht und wie diese konkret begründet werden.”
In einem weiteren Gesuch für eine noch umfassendere Akteneinsicht wurde der AHBR und den beteiligten Ex-Vorständen mit Verfügung des OLG Frankfurt vom 25.9.2006 Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Die Frist hierfür läuft am 12.10.2006 ab.
Auch auf der politischen Ebene nimmt der Druck auf die BaFin zu – das zeigen nicht nur die jüngsten Diskussionen im Bundestag über den BaFin-Korruptionsskandal, sondern auch eine neue parlamentarische Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion (Bundestag Drucksache 16/2734), die wesentlich auf eine Initiative des Abgeordneten Frank Schäffler zurückgeht. In mehr als zwei Dutzend detaillierten Fragen wird darin die BaFin-Rolle beim AHBR-Skandal konkret hinterfragt. Themen sind dabei (u.a.) der ominöse “Welteke-Fonds”, die AHBR-Sonderprüfung, die gesetzeswidrigen Zinsderivatgeschäfte und die massiven Stützungen der AHBR durch die Gewerkschaften und die BHW – Medienberichten zufolge sollen hier EUR 1,2 Mrd. als “Nothilfe” an die AHBR geflossen sein.
“Als einer der führenden Investorenvertretungen in Deutschland führen wir fortlaufend auch Gespräche auf politischer Ebene. Die Bedeutung eines effektiven Schutzes von privaten wie institutionellen Investoren für bedeutende politische Themen wie Altersvorsorge oder Standortbedingungen ist evident. Daher begrüßen wir die neue Anfrage der FDP-Fraktion im Fall AHBR und sind natürlich sehr gespannt, wie sich die Regierung im Lichte des aktuellen BaFin-Skandals hierzu in Kürze äußern wird”, so Rechtsanwalt Klaus Nieding.
Die ProtectInvestAlliance (PIA) vertritt im Fall AHBR institutionelle Investoren sowie private Genussscheininhaber. Die Genussscheine belaufen sich diversen Angaben zufolge auf ein Investitionsvolumen von über EUR 560 Mio. Weitere Informationen können der Homepage www.arge-ahbr.de entnommen werden.