Lübeck: “Arge” hält kritischen Bericht des Datenschutzbeauftragten unter Verschluss

Von Kai Dordowsky

Wieder Ärger für die Arbeitsgemeinschaft (“Arge”): Die Grünen werfen der Hartz-IV-Behörde vor, eigenmächtig Bürgerfreiheiten einzuschränken. Der Landesdatenschutzbeauftragte wirft der “Arge” Verstöße gegen den Datenschutz vor. Den Bericht bekommt aber niemand zu sehen. Bürgermeister Bernd Saxe (SPD), Vorsitzender der Trägerversammlung der “Arge”, weist den Vorwurf zurück.

Die Grünen bemühen sich seit geraumer Zeit, einen Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten zu bekommen. Dessen Behörde hatte die “Arge” im November 2005 unter die Lupe genommen und eklatante Verstöße gegen den Datenschutz durch die “Arge” festgestellt. Die Geschäftsführung der Hartz-IV-Behörde rückt diesen Bericht nicht heraus. Begründung: Die Informationsfreiheitsgesetze des Landes Schleswig-Holstein und des Bundes ziehen hier nicht. Die “Argen” seien “Einrichtungen eigener Art, die nicht vom Informationsfreiheitsgesetz erfasst werden”, schreibt die stellvertretende Geschäftsführerin Monika Seger. “Ein Anspruch auf Übersendung des Prüfberichts besteht nicht, die beantragte Einsicht in die Unterlagen lehne ich daher ab.”

Die Grünen fordern, dass die Behörde den Bericht herausrückt und freien Zugang zu allen Informationen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes gewährleistet. Es könne nicht angehen, dass die Bundesagentur für Arbeit dem Informationsfreiheitsgesetz unterliege, nicht aber die Lübecker “Arge”, kritisiert Rolf Klinkel, sozialpolitischer Sprecher der Grünen.

Der Landesdatenschutzbeauftragte fordert ebenfalls, dass die Behörde Einsicht in ihre Unterlagen gewährt. Das Argument der “Arge”, sie sei sowohl Bundes- als auch Kommunalbehörde und damit Einrichtung eigener Art, weist der Datenschutzbeauftragte zurück. “Argen sind fast ausschließlich regional tätig. Auch nach außen tritt die Arge als eigenständige Rechtspersönlichkeit auf und erlässt Verwaltungsakte und Widerspruchbescheide in eigenem Namen und eigener Kompetenz. Eine Beschränkung des Informationszugangsrechts widerspräche dem gesetzlichen Anliegen und jeder praktischen Vernunft.”

Die Trägerversammlung, in der die Stadt und die Arbeitsagentur vertreten sind, stützt dagegen die Auffassung der “Arge”-Geschäftsleitung. “Die Arge erledigt überwiegend Aufgaben des Bundes, der Landesdatenschutzbeauftragte ist gar nicht zuständig”, sagt Bürgermeister und Vorsitzender Saxe. Der Gesetzgeber stehe in der Pflicht, hier Klarheit zu schaffen. “Bürgerfreiheiten werden nicht eingeschränkt”, versichert Saxe. Die CDU will jetzt über das Rechtsamt Klarheit schaffen. Die Juristen sollen dem Hauptausschuss berichten.

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