Beiträge vom Oktober, 2006

Immense Gebühren gefährden Informationsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern

Dienstag, 31. Oktober 2006 10:17

Das IFG-Bündnis aus sechs Bürgerrechts- und Journalisten- Organisationen kritisiert die Gebührenverordnung

Das IFG-Bündnis aus sechs Bürgerrechts- und Journalistenorganisationen kritisiert die Gebührenverordnung für das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Mecklenburg-Vorpommern. “Höchstsummen von 1.000 Euro und mehr für die Freigabe einer Information sind aberwitzig. Kaum ist die Informationsfreiheit an der Ostsee Realität geworden, wird sie auch schon wieder in Frage gestellt”, kritisierte der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes, Michael Konken, die nun veröffentlichte Kostenverordnung. Das Informationsfreiheitsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern war am 29. Juli in Kraft getreten. Informationsfreiheitsgesetze räumen Bürgern und Journalisten umfangreiche Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte gegenüber Behörden ein.

Die Gebührenverordnung in Mecklenburg-Vorpommern sieht vor, dass Behörden bei umfangreichem oder außergewöhnlichem Aufwand zwischen 50 und 1.000 Euro Gebühren für Auskunft, Herausgabe von Kopien oder Akteneinsicht verlangen können – sind verschiedene Handlungen nötig, auch mehrfach nebeneinander. Bei einem höheren als außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand können sogar mehr als 1.000 Euro verlangt werden. Damit werde einem Gebührenwucher Tür und Tor geöffnet, befürchtete Dr. Sven Berger, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit. “Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben soll dem Bürger als Zusatzaufwand in Rechnung gestellt werden. Und weitere Kostensteigerungsmöglichkeiten sind gleich eingebaut. Hier wird durch eine ungenaue dehnbare Verordnung der Verwaltung Sinn und Anliegen eines vernünftigen Gesetzes ausgehebelt und ins Gegenteil verkehrt”, ergänzte Ulrike Maercks-Franzen von der dju in ver.di. “Steht die Ministerialverwaltung noch hinter dem neuen Gesetz, wenn das Akteneinsichtsrecht zum Beispiel bei Korruptionsverdacht und bei besonderem Aufwand wegen der viel zu hohen Gebühren letztendlich nicht wahrgenommen wird?”, fragte Prof. Dr. Hansjörg Elshorst von Transparency International.

“Wir fordern vom Innenministerium in Mecklenburg-Vorpommern, die Kostenverordnung zu überarbeiten. Sie darf nicht zum Killer der Informationsfreiheit werden”, so Dr. Christoph Bruch von der Humanistischen Union. “Informationsfreiheit ist ein Bürgerrecht und darf nicht zum Mittel der Haushaltssanierung verkommen”, so Dr. Manfred Redelfs von der Journalistenorganisation Netzwerk Recherche.

Ansprechpartner:

Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit: Dr. Sven Berger
Bei Rückfragen: Tel. 03303/40 45 36; Fax: 030/22 75 60 28

Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di: Ulrike Maercks-Franzen
Bei Rückfragen: Tel. 030/69 56 23 22; Fax 030/69 56 36 57

Deutscher Journalisten-Verband (DJV): Michael Konken
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20; Fax 030/726 27 92 13

netzwerk recherche: Dr. Manfred Redelfs
Bei Rückfragen: Tel. 040/30 61 83 56; Fax 040/386 92 23

Humanistische Union e.V.: Dr. Christoph Bruch
Bei Rückfragen: Tel. 030/20 45 02 56; Fax 030/20 45 02 57

Transparency International: Dieter Hüsgen
Bei Rückfragen: Tel. 030/54 98 98-0; Fax 030/54 98 98 22

Thema: Informationsfreiheitsgesetz, Transparency | Kommentare (0) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz

Verbände kritisieren teure Behördenauskünfte in Mecklenburg-Vorpommern

Dienstag, 31. Oktober 2006 9:57

Mehrere Bürgerrechts- und Journalistenorganisationen kritisieren die Gebührenverordnung für das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Mecklenburg-Vorpommern. “Höchstsummen von 1.000 Euro und mehr für die Freigabe einer Information sind aberwitzig. Kaum ist die Informationsfreiheit an der Ostsee Realität geworden, wird sie auch schon wieder in Frage gestellt”, kritisiert der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes, Michael Konken, die nun veröffentlichte Kostenverordnung. Das Informationsfreiheitsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern war am 29. Juli in Kraft getreten. Informationsfreiheitsgesetze räumen Bürgern und Journalisten umfangreiche Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte gegenüber Behörden ein. Die Gebührenverordnung in Mecklenburg-Vorpommern sehe vor, “dass Behörden bei umfangreichem oder außergewöhnlichem Aufwand zwischen 50 und 1.000 Euro Gebühren für Auskunft, Herausgabe von Kopien oder Akteneinsicht verlangen können – sind verschiedene Handlungen nötig, auch mehrfach nebeneinander”.

Bei einem höheren als außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand könnten sogar mehr als 1.000 Euro verlangt werden. Damit werde einem Gebührenwucher Tür und Tor geöffnet, meint Sven Berger von der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit.

“Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben soll dem Bürger als Zusatzaufwand in Rechnung gestellt werden. Und weitere Kostensteigerungsmöglichkeiten sind gleich eingebaut. Hier wird durch eine ungenaue dehnbare Verordnung der Verwaltung Sinn und Anliegen eines vernünftigen Gesetzes ausgehebelt und ins Gegenteil verkehrt”, so Ulrike Maercks-Franzen von der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union.

“Steht die Ministerialverwaltung noch hinter dem neuen Gesetz, wenn das Akteneinsichtsrecht zum Beispiel bei Korruptionsverdacht und bei besonderem Aufwand wegen der viel zu hohen Gebühren letztendlich nicht wahrgenommen wird?”, fragt Professor Hansjörg Elshorst von Transparency International.

Die Verbände, zu denen auch die Humanistische Union gehört, fordern vom Innenministerium in Mecklenburg-Vorpommern, die Kostenverordnung zu überarbeiten. Sie dürfe nicht “zum Killer der Informationsfreiheit werden”. Informationsfreiheit sei ein Bürgerrecht und dürfe nicht zum Mittel der Haushaltssanierung verkommen.

Thema: Informationsfreiheitsgesetz, Transparency | Kommentare (0) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz

Informationsfreiheit kann in Mecklenburg-Vorpommern teuer werden

Donnerstag, 26. Oktober 2006 17:36

Von Stefan Krempl

Laut der jetzt verkündeten Verordnung über Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern sind bei besonderem Aufwand bis zu 1000 Euro für Behördenauskünfte zu berappen, die im Extremfall sogar noch erhöht werden könnten. “Für Amtshandlungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz werden Gebühren und Auslagen erhoben, sofern es sich nicht um einfache Auskünfte oder Einsichtnahmen handelt”, teilt der Innenminister des nordöstlichsten Bundeslandes, Gottfried Timm (SPD), lapidar mit. Die Höhe richte sich nach dem Verwaltungsaufwand, der interessierte Bürger zahle also für die von ihm veranlassten Anfragen und Auskünfte. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Karsten Neumann, hält dagegen: “In dieser Form dient die Gebührenverordnung offensichtlich in rechtswidriger Weise dem Ziel, Bürger von einer Antragstellung abzuhalten.”

Dem Bürgerrechtsvertreter erscheint vor allem nicht nachvollziehbar, “warum in der Informationskostenverordnung eine Öffnungsklausel zur Höhe der Gebühren vorgesehen ist”. Danach könnten die Gebühren den ohnehin viel zu hohen Maximalbetrag von 1000 Euro noch übersteigen, wenn ein “höherer als ein außergewöhnlicher Verwaltungsaufwand” erforderlich ist. Welche enormen Tätigkeiten die Verordnung damit meine, bleibe unklar. Die vom Innenministerium besonders gelobte Einführung einer vorläufigen, für mehr Transparenz sorgenden Kostenaufstellung bei den zu erwarteten Gebühren lasse zudem angesichts eines dafür angesetzten Mindestbetrags von 200 Euro die Einkommenssituation der Bürger in dem nicht gerade reichen Bundesland außer acht. Dies gelte auch für die Tatsache, dass die vorgesehen Gebühren im Vergleich zu der ebenfalls bereits kritisch beäugten Gebührenverordnung zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes “grundsätzlich verdoppelt” worden seien.

Laut dem Erlass für Mecklenburg-Vorpommern können bis zu 1000 Euro Gebühren jeweils für Auskunft, Herausgabe von Kopien oder Akteneinsicht gefordert werden. Beträge zwischen 50 und 1000 Euro werden bei umfangreichem oder außergewöhnlichem Aufwand etwa für die Abtrennung, Schwärzung oder Aussonderung von geschützten Daten fällig. Paragraph drei der Verordnung gibt der Verwaltung überdies die Möglichkeit, ebenfalls kumulativ bei einem noch höheren Aufwand die stolzen Summen ohne feste Vorgabe weiter anzuheben. Laut Dieter Hüsgen von der Organisation Transparency International ist es denkbar, dass in einzelnen Fällen Gebühren von zusammen über 2000 Euro gefordert werden könnten.

Transparency Deutschland hatte im Vorfeld der Bekanntgabe der Verordnung, die rückwirkend zum 29. Juli in Kraft getretenen ist, den Innenminister gebeten, in Anbetracht der sozialen Verhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern einen unter 500 Euro liegenden Höchstbetrag für Auskunft oder Akteneinsicht und Erstellung von Kopien, etwa in Höhe von 300 Euro, festzulegen. Eine Anhäufung verschiedener Gebührentatbestände sollte in der Gebührenordnung zudem vermieden und jeder Antragsteller vorab über die anfallenden Kosten informiert werden, empfahl die Anti-Korruptionsorganisation. Eine Antwort erhielt sie bislang nicht.

Das Gesetz für die Regelung des Zugangs zu Informationen der Landesbehörden in Mecklenburg-Vorpommern trat Ende Juli in Kraft. Es räumt zunächst jedem Interessierten ohne weitere Voraussetzungen ein Recht auf Einsicht in die Akten aller öffentlichen Stellen des Landes einschließlich privatrechtlichen Unternehmen in öffentlicher Hand ein. Es gelten aber Einschränkungen, etwa wenn “fiskalische Interessen” der Regierung “im Wirtschaftsverkehr” beeinträchtigt werden könnten. Darüber hinaus nimmt das Regelwerk auch Gerichte, Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörden oder den Landesrechnungshof von den Informationsrechten aus und definiert im Einklang mit dem Akteneinsichtsgesetz des Bundes geschützte Datenbereiche etwa rund um Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Informationen.

Thema: Informationsfreiheitsgesetz, Transparency | Kommentare (0) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz

PM: Informationskostenverordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt (M-V) verkündet

Mittwoch, 25. Oktober 2006 9:57

Die Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationskostenverordnung – IFGKostVO M-V) ist heute im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden. Damit treten die entsprechenden Regelungen und die jeweiligen Gebühren- bzw. Auslagensätze rückwirkend zum 29. Juli 2006 in Kraft, die für die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern verbindlich sind.

Am 29. Juli ist ebenfalls das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu In-formationen für das Land M-V (Informationsfreiheitsgesetz – IFG M-V) in Kraft getreten. Das IFG M-V ermöglicht jeden Bürger den freien und an keine weiteren Voraussetzungen gebundenen Zugang zu allen Akten und Unterlagen bei öffentlichen Stellen des Landes, der Land kreise, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

“Für Amtshandlungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz werden Gebühren und Auslagen erhoben, sofern es sich nicht um einfache Auskünfte oder Einsichtnahmen handelt. Die Höhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand, dass heißt der interessierte Bürger zahlt für die von ihm veranlassten Anfragen und Auskünfte. Mit der Informations-kostenverordnung und dem dazugehörigen Gebühren- und Auslagen-verzeichnis tragen wir den gesetzlichen Vorgaben Rechnung und erhöhen die Kostentransparenz für den Bürger”, erläuterte Innenminister Dr. Gottfried Timm. “Die Verordnung sieht beispiels-weise vor, dass neben bestimmten pauschalierten Gebühren und Auslagen, die je nach dem Bearbeitungsumfang zwischen 10 und 1000 Euro betragen können, während bei weniger umfangreichen Auskünften keine Gebüh ren verlangt werden. In Härtefällen, aus Gründen der Billigkeit und des öffentlichen Interesses, kann die Gebühr auf Antrag um bis zu 50 Prozent ermäßigt werden.”

Im Interesse des Auskunftsersuchenden muss vor Bearbeitungsbeginn durch die zur Auskunft, Herausgabe oder Einsichtnahme zuständigen Behörde eine vorläufige Kostenaufstellung angefertigt werden. Erfordert die Amtshandlung einen höhe ren Verwaltungsaufwand als 200 Euro, ist diese Kostenaufstellung dem Antragsteller vor Leistungs-erbringung gebührenfrei bekannt zu geben. Damit kann dieser vorab die Größenordnung der Kosten einschätzen und entscheiden, ob sein Antrag weiter bearbeitet werden soll oder nicht. Diese für den Antragsteller positive Regelung gibt es bislang nur in Mecklenburg-Vorpommern.

Insgesamt schafft die vorliegende Informationskostenverordnung einen moderaten Ausgleich zwischen den der Behörde entstehenden Kosten und den von den Bürgerinnen und Bürger zu tragenden finanziellen Belastungen.

Thema: Informationsfreiheitsgesetz | Kommentare (0) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz

Bayern: Keine Einsicht in Behördenakten

Mittwoch, 18. Oktober 2006 9:45

In Sachen Informationsfreiheit bleibt in Bayern alles beim Alten. Der Rechtsausschuss des Landtags hat es abgelehnt, dass jedermann ohne besonderen Grund Einsicht in staatliche Akten nehmen kann. Mit dem Beschluss hat die CSU ihre Position durchgesetzt. Als Begründung führte sie an, dass die Bürger gar kein Interesse daran hätten.

Eingereicht hatten den Gesetzesantrag SPD und Grüne, die damit eine bundesweite Entwicklung auch nach Bayern bringen wollten. Denn seit 1. Januar ist ein Informationsfreiheitsgesetz des Bundes in Kraft, wonach jeder Bürger den Bundesbehörden in die Akten gucken darf. Wobei Freiheit auch hier heißt: Sie besteht, solange sie nicht andere Rechte beeinträchtigt, so etwa den Datenschutz.

In Bayern gilt nun weiterhin die alte Regelung, die Innenstaatssekretär Georg Schmid (CSU) für ausreichend hält und so beschreibt: “Du hast schon einen Anspruch, wenn du ein berechtigtes Interesse nachweisen kannst.” Wer also zum Beispiel seinem Bauamt in die Karten schauen möchte, muss dieses besondere “rechtliche Interesse” auf seiner Seite haben. Dagegen sieht Grünen-Abgeordnete Christine Stahl gerade im kommunalen Bereich großen Informationsbedarf der Bevölkerung: Denn ihrer Erfahrung nach möchten die Menschen genau Bescheid wissen, zum Beispiel über den Bau von Straßen oder die Schließung von Kindergärten oder Altenheimen.

“Gläserne Verwaltung” und “mehr Transparenz” sind Kernanliegen des gescheiterten Entwurfs, mit dem die Opposition auch Bestechung und Spezlwirtschaft begegnen wollte. 2005 hätten sich Korruptionsfälle bundesweit auf 15.000 erhöht, führte Christine Stahl an. “In Bayern waschen zu viele Hände einander.” Die neue Offenheit hätte nach Florian Ritter (SPD) auch die Politikverdrossenheit gemindert.

Die bayerische FDP wertete die Entscheidung als “schwarzen Tag für die mündigen Bürger” und die ÖDP kündigte an, vor Ort “gläserne Rathäuser und Landratsämter” durchsetzen zu wollen. Zu diesem Zweck möchte sie in den einzelnen Kommunen “Informationsfreiheits-Satzungen” beantragen.

Thema: Informationsfreiheitsgesetz | Kommentare (0) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz

PM: ProtectInvestAlliance (PIA) verklagt BaFin vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht

Donnerstag, 5. Oktober 2006 10:32

Die seit Monaten krisengeschüttelte BaFin und ihr Präsident Jochen Sanio bleiben unter Druck: Am gestrigen 4. Oktober 2006 verklagte die ProtectInvestAlliance (PIA) die BaFin im Auftrag eines Mandanten vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Az: 1 E 4067/06).

Gegenstand der Klage ist ein BaFin-Bescheid vom 9.5.2006 in Gestalt eines Widerspruchsbescheids vom 18.9.2006, nach dem einem PIA-Mandanten Akteneinsicht in AHBR-Unterlagen der BaFin verwehrt bleiben soll. Am 23. Februar 2006 gestand die BaFin auf Basis des offenbar erstmals im deutschen Anlegerschutz angewendeten Informationsgesuchs nach dem neuen Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (§§ 1 Abs.1, Satz 1, 7 Informationsfreiheitsgesetz) einem PIA-Mandanten jedoch ein grundsätzliches Recht auf Akteneinsicht ein. Der Zweck des Anspruchs aus § 1 Abs. I IFG ist es, die Transparenz behördlicher Entscheidungen als eine wichtige Voraussetzung für die effektive Wahrnehmung von Bürgerrechten zu gewährleisten.

“Die damalige Entscheidung der BaFin hat sich in der Praxis jedoch als taktisches Manöver herausgestellt, um lediglich Zeit zu gewinnen. Nach der BaFin-Korruptionsaffäre und den wochenlangen Rücktrittsdiskussionen um ihren Präsidenten ist es fast nachvollziehbar, dass diese Behörde ihr Versagen im Fall AHBR nun um jeden Preis unter der Decke halten will – das wird ihr jedoch nicht gelingen” kommentiert Rechtsanwalt Klaus Nieding den Hintergrund der nun eingereichten Klage. Diese Klage dürfte zudem die erste Klage auf Basis des in der Öffentlichkeit noch weitgehend unbekannten Informationsfreiheitsgesetzes sein.

Auch auf einer anderen juristischen Ebene des AHBR-Falls verzeichnet die PIA konkrete Fortschritte: Der 5. Zivilsenat des OLG Frankfurt am Main gewährte einem PIA-Mandanten inzwischen teilweise Akteneinsicht im brisanten Schadenersatzverfahren der maroden AHBR gegen ihre eigenen früheren Vorstände (Az. 1451 E – I/6 – 1880/06, Az des Ausgangsverfahrens AHBR gegen frühere Vorstände: 5 U 29/06).

Die AHBR verklagt derzeit ihren Ex-Vorstandschef Horst-Alexander Spitzkopf und vier seiner früheren Vorstandskollegen in einer mehrere hundert Seiten starken Klageschrift auf immensen Schadenersatz in Höhe von EUR 250 Mio.. Ende Januar 2006 wies das Landgericht Frankfurt die Klage der AHBR gegen ihre Vorstände zwar zurück. Das Verfahren befindet sich nun jedoch in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Hierzu Rechtsanwalt Andreas Tilp: “Mit der teilweisen Akteneinsicht in das hochbrisante Verfahren der AHBR gegen ihre eigenen früheren Topmanager fundieren wir die guten juristischen Anspruchsgrundlagen unserer institutionellen und privaten Mandanten um einen weiteren, wesentlichen Faktor. Es ist spannend und zugleich sehr hilfreich zu wissen, welche Vorwürfe der Finanzkonzern seinem ehemaligen Top-Management macht und wie diese konkret begründet werden.”

In einem weiteren Gesuch für eine noch umfassendere Akteneinsicht wurde der AHBR und den beteiligten Ex-Vorständen mit Verfügung des OLG Frankfurt vom 25.9.2006 Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Die Frist hierfür läuft am 12.10.2006 ab.

Auch auf der politischen Ebene nimmt der Druck auf die BaFin zu – das zeigen nicht nur die jüngsten Diskussionen im Bundestag über den BaFin-Korruptionsskandal, sondern auch eine neue parlamentarische Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion (Bundestag Drucksache 16/2734), die wesentlich auf eine Initiative des Abgeordneten Frank Schäffler zurückgeht. In mehr als zwei Dutzend detaillierten Fragen wird darin die BaFin-Rolle beim AHBR-Skandal konkret hinterfragt. Themen sind dabei (u.a.) der ominöse “Welteke-Fonds”, die AHBR-Sonderprüfung, die gesetzeswidrigen Zinsderivatgeschäfte und die massiven Stützungen der AHBR durch die Gewerkschaften und die BHW – Medienberichten zufolge sollen hier EUR 1,2 Mrd. als “Nothilfe” an die AHBR geflossen sein.

“Als einer der führenden Investorenvertretungen in Deutschland führen wir fortlaufend auch Gespräche auf politischer Ebene. Die Bedeutung eines effektiven Schutzes von privaten wie institutionellen Investoren für bedeutende politische Themen wie Altersvorsorge oder Standortbedingungen ist evident. Daher begrüßen wir die neue Anfrage der FDP-Fraktion im Fall AHBR und sind natürlich sehr gespannt, wie sich die Regierung im Lichte des aktuellen BaFin-Skandals hierzu in Kürze äußern wird”, so Rechtsanwalt Klaus Nieding.

Die ProtectInvestAlliance (PIA) vertritt im Fall AHBR institutionelle Investoren sowie private Genussscheininhaber. Die Genussscheine belaufen sich diversen Angaben zufolge auf ein Investitionsvolumen von über EUR 560 Mio. Weitere Informationen können der Homepage www.arge-ahbr.de entnommen werden.

Thema: BaFin, Informationsfreiheitsgesetz | Kommentare (0) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz

Lübeck: “Arge” hält kritischen Bericht des Datenschutzbeauftragten unter Verschluss

Mittwoch, 4. Oktober 2006 10:29

Von Kai Dordowsky

Wieder Ärger für die Arbeitsgemeinschaft (”Arge”): Die Grünen werfen der Hartz-IV-Behörde vor, eigenmächtig Bürgerfreiheiten einzuschränken. Der Landesdatenschutzbeauftragte wirft der “Arge” Verstöße gegen den Datenschutz vor. Den Bericht bekommt aber niemand zu sehen. Bürgermeister Bernd Saxe (SPD), Vorsitzender der Trägerversammlung der “Arge”, weist den Vorwurf zurück.

Die Grünen bemühen sich seit geraumer Zeit, einen Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten zu bekommen. Dessen Behörde hatte die “Arge” im November 2005 unter die Lupe genommen und eklatante Verstöße gegen den Datenschutz durch die “Arge” festgestellt. Die Geschäftsführung der Hartz-IV-Behörde rückt diesen Bericht nicht heraus. Begründung: Die Informationsfreiheitsgesetze des Landes Schleswig-Holstein und des Bundes ziehen hier nicht. Die “Argen” seien “Einrichtungen eigener Art, die nicht vom Informationsfreiheitsgesetz erfasst werden”, schreibt die stellvertretende Geschäftsführerin Monika Seger. “Ein Anspruch auf Übersendung des Prüfberichts besteht nicht, die beantragte Einsicht in die Unterlagen lehne ich daher ab.”

Die Grünen fordern, dass die Behörde den Bericht herausrückt und freien Zugang zu allen Informationen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes gewährleistet. Es könne nicht angehen, dass die Bundesagentur für Arbeit dem Informationsfreiheitsgesetz unterliege, nicht aber die Lübecker “Arge”, kritisiert Rolf Klinkel, sozialpolitischer Sprecher der Grünen.

Der Landesdatenschutzbeauftragte fordert ebenfalls, dass die Behörde Einsicht in ihre Unterlagen gewährt. Das Argument der “Arge”, sie sei sowohl Bundes- als auch Kommunalbehörde und damit Einrichtung eigener Art, weist der Datenschutzbeauftragte zurück. “Argen sind fast ausschließlich regional tätig. Auch nach außen tritt die Arge als eigenständige Rechtspersönlichkeit auf und erlässt Verwaltungsakte und Widerspruchbescheide in eigenem Namen und eigener Kompetenz. Eine Beschränkung des Informationszugangsrechts widerspräche dem gesetzlichen Anliegen und jeder praktischen Vernunft.”

Die Trägerversammlung, in der die Stadt und die Arbeitsagentur vertreten sind, stützt dagegen die Auffassung der “Arge”-Geschäftsleitung. “Die Arge erledigt überwiegend Aufgaben des Bundes, der Landesdatenschutzbeauftragte ist gar nicht zuständig”, sagt Bürgermeister und Vorsitzender Saxe. Der Gesetzgeber stehe in der Pflicht, hier Klarheit zu schaffen. “Bürgerfreiheiten werden nicht eingeschränkt”, versichert Saxe. Die CDU will jetzt über das Rechtsamt Klarheit schaffen. Die Juristen sollen dem Hauptausschuss berichten.

Thema: Informationsfreiheitsgesetz | Kommentare (0) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz