Lübecker Grüne fordern Einsicht in ARGE-Bericht

Die Lübecker Grünen fordern Einsicht in den Prüfbericht des Kieler Datenschützers über die ARGE Lübeck. Die Hartz IV-Behörde lehnt das ab. Als Einrichtung von Bund und Stadt unterliege sie weder dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes noch des Bundes.
“Ein Informationsfreiheitsgesetz ermöglicht BürgerInnen den Einblick in Verwaltungsvorgänge der staatlichen und sozialen Behörden. Das Gesetz öffnet die Tür zur gläsernen Verwaltung, macht sie bürgerfreundlicher und die Bürokratie durchsichtiger”, erklärt Rolf Klinkel, sozialpolitischer Sprecher der Grünen. “Am 1. Januar 2006 setzte die Bundesregierung ein Bundesgesetz in Kraft, das Bürgerinnen Zugang zu allen amtlichen Informationen der Bundesbehörden ermöglicht. Dies gilt auch für Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen wie z. B. die ARGE. Aufgrund dieses Gesetzes muss die Bundesagentur für Arbeit ihre Richtlinien für die Umsetzung der Hartz-IV-Gesetze im Internet veröffentlichen.”

Was für die Mutterbehörde gelte, wolle die Tochter jedoch nicht umsetzen, meine die Geschäftsführung der ARGE in Lübeck. Klinkel: “Nach deren Meinung ist das halbstädtische Arbeitsamt eine Einrichtung, die sich außerhalb der Informationsfreiheitsgesetze bewegen kann. Diese Argumente benutzte die Geschäftsführung für die Geheimhaltung eines Prüfberichtes der Kieler Datenschützer und verbot dessen Herausgabe an die Lübecker Grünen. Wir vermuten, dass in diesem ‘Geheimpapier’ über das Versagen der ARGE-Führung bei der Umsetzung und der Einhaltung des Datenschutzes berichtet wird. Oder gibt es andere Gründe, um den Bericht unter Verschluss zu halten und sich dabei auch noch über bestehende Gesetze hinwegzusetzen?”

In einem Schreiben an die Grüne Bürgerschaftsfraktion erklärt die ARGE ihre Haltung zum Umgang mit dem Informationsfreiheitsgesetz.

Mit einem Antrag für die nächste Bürgerschaftssitzung fordern die Grünen den Bürgermeister auf, dafür zu sorgen, dass die ARGE-Geschäftsführung Lübecker Bürgern freien Zugang zu allen bei ihr existierenden Informationen entsprechend des Bundes- und/oder des Landesinformationsfreiheitsgesetzes gewährt.

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