Pressemitteilung: GRÜNE legen Informationsfreiheitsgesetz für Hessen vor

Von Elke Cezanne

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag legen heute einen Entwurf für ein Hessisches INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ (IFG) vor. Auch der hessische Datenschutzbeauftragte Professor Dr. Michael Ronellenfitsch hat mehrfach die Verabschiedung eines INFORMATIONSFREIHEITSGESETZes gefordert, zuletzt bei der Vorlage seines 34. Tätigkeitsberichts. “Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern in Hessen mit diesem Gesetzt einen allgemeinen Anspruch auf Informationszugang ohne Nachweis eines rechtlichen Interesses ermöglichen. Durch den Anspruch auf Informationszugang werden die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt. Staatliches Handeln der Landes- und Kommunalbehörden wird mit diesem Gesetz transparenter gemacht”, so der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Jürgen Frömmrich.

Bisher gibt es lediglich eine Vielzahl von Einzelregelungen, etwa Einsichtsrechte in Register und Archive sowie Beteiligungsrechte im Verfahrensrecht. Im Verfahrensrecht gilt der Grundsatz, dass bei besonderem Interesse Recht auf Einsicht in die eigenen Akten besteht. Ein allgemeines Einsichtsrecht für jedermann besteht lediglich im Umweltbereich seit 1994. Bisher haben bereits Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen ein INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ verabschiedet. Aus zahlreichen anderen Bundesländern liegen Gesetzentwürfe vor.

“Nachdem seit dem 1. Januar 2006 das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes in Kraft ist und damit jede Bürgerin und jeder Bürger ein Recht auf Zugang zu diesen amtlichen Informationen hat, ist es folgerichtig auch einen Gesetzentwurf für Hessen vorzulegen. Es gilt für die Landes- und die Kommunalbehörden. Mit dem Anspruch auf Informationszugang wird der Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Mitsprache, mehr Transparenz und mehr bürgerschaftlicher Kontrolle des Verwaltungshandelns erfüllt. Er ist geeignet, die aktive und kritische Beteiligung an der Entwicklung unseres Gemeinwesens zu fördern und die Gefahr von Korruption zu mindern. Das Informationszugangsrecht bietet zudem der Verwaltung zusätzliche Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer Bürgernähe und zur weiteren Modernisierung ihrer Arbeitsabläufe”, unterstreicht Jürgen Frömmrich. Nach den Vorstellungen der GRÜNEN soll der Datenschutzbeauftragte auch Landesbeauftragter für den Anspruch auf Informationszugang werden.

DIE GRÜNEN erinnern daran, dass sie bereits in der vergangenen Legislaturperiode einen Entwurf für ein INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ vorgelegt haben. “Leider haben CDU und FDP unseren Gesetzentwurf damals abgelehnt und die SPD sich enthalten. Wir hoffen, dass unser Gesetzentwurf dieses Mal Zustimmung erfährt, damit Hessen kein unrühmliches Schlusslicht beim Informationszugang für seine Bürgerinnen und Bürger bleibt.”

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