Die Bundesagentur für Arbeit beantwortet die Fragen der Rotenburger Hartz-IV-Initiative Rias über die kreiseigene Arbeitslosen-Behörde Arrow nicht.
Nürnberg begründet sein Nein damit, dass sich das Arrow in kommunaler Trägerschaft befinde. Es erfülle seine Aufgaben unabhängig von der Bundesagentur. Das seit Januar geltende Informationsfreiheitsgesetz (IFG), auf das sich Rias berufen hatte, beziehe sich jedoch nur auf Bundesbehörden. Und anders als in Schleswig-Holstein, Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen gebe es in Niedersachsen kein Landes-IFG. Sonst sähe der Fall womöglich anders aus.
Wie der Vorsitzende Achim Briele mitteilt, will sich Rias mit dieser Abfuhr nicht zufrieden geben. Einige Juristen seien der Auffassung, dass sich die Bundesagentur ihrer Informationspflicht nicht entziehen dürfe. Ihr Hebel: Optierende Kommunen wie der Landkreis Rotenburg seien Erfüllungsgehilfen des Bundes. Daher erstrecke sich das Gesetz auch auf sie. In einem ersten ähnlichen Verfahren sei Nürnberg bereits einem Erwerbslosenverein mit einem ähnlichen Anliegen unterlegen.
Rias geht es darum, genaue Zahlen über das Arrow zu erhalten, die der Landkreis bisher nicht preisgegeben hat. Das Schreiben der Initiative an die Bundesagentur enthielt folgende Fragen:
- Wie viele Ein-Euro-Jobs gibt es im Kreis Rotenburg? Bei welchen Unternehmen?
- Wie viele Profilings hat das Arrow durchführen lassen? Wie teuer waren diese Profilings? Wie viele Arbeitslose wurden nach einem Profiling in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert?
- Wie viele Erstausstattungen hat das Arrow finanziert? Wieviel Geld wurde dafür aufgewendet?