Der SPD-Innenexperte Andreas Dressel kritisiert, dass der Senat kein Interesse an einer bürgerfreundlichen Umsetzung des Anfang August in Kraft getretenen Informationsfreiheitsgesetzes habe. Das Gesetz war im März in der Bürgerschaft beschlossen worden und gibt jedem Bürger das Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen der öffentlichen Stellen der Stadt.
Davon ausgenommen sind jedoch alle Unterlagen, die schutzbedürftige personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder andere geheimhaltungsbedürftige Angaben enthalten. Dressel kritisiert, dass keinerlei Informationen über die Möglichkeiten des neuen Gesetzes veröffentlicht worden seien: “Der Senat verheimlicht den Menschen die – wenn auch eingeschränkten – Möglichkeiten, die sie dadurch nun haben.” Obwohl vier Monate lang dafür Zeit gewesen sei, habe der Senat nichts für eine pünktliche Umsetzung unternommen. So gebe es nach wie vor keine Regelung, die sicherstellt, dass für Auskünfte keine zu hohen Akteneinsichtsgebühren erhoben werden. Jedem Hamburger müsste die Wahrnehmung seiner Rechte auch möglich gemacht werden. “Absolut offen” sei auch, wie die Behörden mit der neuen Transparenzpflicht des Gesetzes umgehen werden. Danach haben die Behörden Verzeichnisse der bei ihnen vorliegenden Informationen, Organisations- und Aktenpläne und andere geeignete Materialien in elektronischer Form allgemein zugänglich zu machen, zum Beispiel auf ihren Internetseiten. “Von Aktenplänen ist da aber noch nichts zu sehen”, moniert der SPD-Mann, der das als weiteren “Beweis” dafür heranzieht, “dass dieser Senat mauert, wo es nur geht”.
Es fehle in Hamburg an einem Informationsfreiheitsbeauftragten, der die Umsetzung des Gesetzes zu seinem Anliegen mache. Dressel: “Wie beim Datenschutz braucht es öffentliche Wächter, die das Informationsfreiheitsgesetz verteidigen und darüber informieren.”
Dressel stellt deshalb eine Kleine Anfrage an den Senat, in der er sehr grundsätzliche Fragen stellt. Darunter etwa die, welche Behörde in Hamburg für die Umsetzung des neuen Gesetzes überhaupt zuständig ist.