Beiträge vom August, 2006

Hamburger IFG: Keiner kennt es, keiner nutzt es

Donnerstag, 31. August 2006 6:08

Von Florian Hanauer

Seit knapp einem Monat gilt Hamburgs neues “Informationsfreiheitsgesetz”. Weil die Einführung bisher nicht öffentlich gemacht wurde, nutzen die Bürger die neuen Möglichkeiten kaum. Diesen Vorwurf erhebt die Opposition. Genaue Zahlen gibt es nicht, da die Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht zentral erfasst werden. Das Gesetz soll seit dem 1. August einen “voraussetzungslosen Zugang” zu amtlichen Informationen schaffen. So formuliert es der Senat in seinen internen “Anwendungshinweisen” für die Mitarbeiter der Verwaltung, deren Entwurf der WELT vorliegt. Amtliche Informationen seien alle Informationen, die “bei ordnungsgemäßer Aktenführung Bestandteil des behördlich geführten Vorgangs” seien. Nicht dazu zählen Handakten, persönliche Notizen und Vorentwürfe.

Wer jetzt schon die gläserne Verwaltung sieht, wird durch die “Ausnahmen und Grenzen des Informationszugangs” eines Besseren belehrt: Gegenüber Einrichtungen wie Bürgerschaft, Rechnungshof oder Bezirksversammlungen gibt es keinen Anspruch. Informationen aus laufenden Verfahren sind auch ausgeschlossen, ebenso, wenn es um behördliche Beratungen, um die innere Sicherheit oder spezielle Amtsgeheimnisse geht. Auch Anfragen, die keinen Aktenbezug aufweisen, sind nicht zu behandeln. Eine Verpflichtung der Behörde, die Richtigkeit von Informationen zu überprüfen oder zu erläutern, besteht nicht.

Genau an diesen Ausnahmen stört sich die Opposition, vor allem daran, dass laufende Verfahren ausgeschlossen sind. “Alle anderen Bundesländer, die ein Informationsfreiheitsgesetz haben, kennen solche Ausschlüsse nicht”, meint Till Steffen, GAL-Rechtsexperte. “Man kann wenig damit machen, eigentlich ist es ein Gesetz für Historiker.” Er glaubt, dass die CDU das Gesetz eigentlich nicht wollte – sonst wäre es nicht “klammheimlich” eingeführt worden. Weiter fehlten die Erfassung der Anfragen und die Evaluation des Gesetzes.

Der CDU-Senat torpediere das Gesetz, findet Andreas Dressel, SPD-Innenexperte. Es werde totgeschwiegen, und für die Umsetzung sei nichts außer einer “überhöhten und intransparenten Gebührenordnung” zustande gebracht worden. Diese lässt in der Tat eine hohe Spannweite: Für schriftliche Auskünfte oder Gewährung von Akteneinsicht oder sonstige Informationen werden “je nach Umfang und Prüfungsaufwand” Gebühren in Höhe von 30 bis 500 Euro fällig. Dressel: “Der Senat will erkennbar nicht von lästigen Bürgern gestört werden.”

CDU-Rechtsexpertin Viviane Spethmann meint, das Hamburger Gesetz sei nach dem Vorbild des Bundesgesetzes gestaltet worden. Nur in wenigen Einzelfällen fielen Kosten von mehreren hundert Euro an, und dies seien vor allem Kopierkosten für umfangreiche Akten. Mündliche und einfache schriftliche Auskünfte seien kostenlos. “Es ist schlicht ein sehr hoher Aufwand für die Behörden, die Informationen zusammenzutragen”, sagte Spethmann. Deshalb habe man auch den Einblick in laufende Verfahren aussparen müssen. “Wir haben ein Gesetz, das das Machbare ermöglicht und die Verwaltung nicht völlig lahmlegt.” Wie viele Anfragen es bisher gab, will die CDU-Parlamentarierin nun mit einer Anfrage klären.

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Pressemitteilung: GRÜNE legen Informationsfreiheitsgesetz für Hessen vor

Mittwoch, 30. August 2006 9:09

Von Elke Cezanne

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag legen heute einen Entwurf für ein Hessisches INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ (IFG) vor. Auch der hessische Datenschutzbeauftragte Professor Dr. Michael Ronellenfitsch hat mehrfach die Verabschiedung eines INFORMATIONSFREIHEITSGESETZes gefordert, zuletzt bei der Vorlage seines 34. Tätigkeitsberichts. “Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern in Hessen mit diesem Gesetzt einen allgemeinen Anspruch auf Informationszugang ohne Nachweis eines rechtlichen Interesses ermöglichen. Durch den Anspruch auf Informationszugang werden die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt. Staatliches Handeln der Landes- und Kommunalbehörden wird mit diesem Gesetz transparenter gemacht”, so der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Jürgen Frömmrich.

Bisher gibt es lediglich eine Vielzahl von Einzelregelungen, etwa Einsichtsrechte in Register und Archive sowie Beteiligungsrechte im Verfahrensrecht. Im Verfahrensrecht gilt der Grundsatz, dass bei besonderem Interesse Recht auf Einsicht in die eigenen Akten besteht. Ein allgemeines Einsichtsrecht für jedermann besteht lediglich im Umweltbereich seit 1994. Bisher haben bereits Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen ein INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ verabschiedet. Aus zahlreichen anderen Bundesländern liegen Gesetzentwürfe vor.

“Nachdem seit dem 1. Januar 2006 das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes in Kraft ist und damit jede Bürgerin und jeder Bürger ein Recht auf Zugang zu diesen amtlichen Informationen hat, ist es folgerichtig auch einen Gesetzentwurf für Hessen vorzulegen. Es gilt für die Landes- und die Kommunalbehörden. Mit dem Anspruch auf Informationszugang wird der Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Mitsprache, mehr Transparenz und mehr bürgerschaftlicher Kontrolle des Verwaltungshandelns erfüllt. Er ist geeignet, die aktive und kritische Beteiligung an der Entwicklung unseres Gemeinwesens zu fördern und die Gefahr von Korruption zu mindern. Das Informationszugangsrecht bietet zudem der Verwaltung zusätzliche Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer Bürgernähe und zur weiteren Modernisierung ihrer Arbeitsabläufe”, unterstreicht Jürgen Frömmrich. Nach den Vorstellungen der GRÜNEN soll der Datenschutzbeauftragte auch Landesbeauftragter für den Anspruch auf Informationszugang werden.

DIE GRÜNEN erinnern daran, dass sie bereits in der vergangenen Legislaturperiode einen Entwurf für ein INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ vorgelegt haben. “Leider haben CDU und FDP unseren Gesetzentwurf damals abgelehnt und die SPD sich enthalten. Wir hoffen, dass unser Gesetzentwurf dieses Mal Zustimmung erfährt, damit Hessen kein unrühmliches Schlusslicht beim Informationszugang für seine Bürgerinnen und Bürger bleibt.”

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Hartz IV: Informationspolitik der ARGE

Samstag, 26. August 2006 11:49

Von www.gegen-hartz.de

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kommt immer noch nicht ihrer Verpflichtung aus dem “Informationsfreiheitsgesetz” nach, interne Weisungen – etwa zum SGB II – im Internet zu veröffentlichen. Rühmt aber ihre transparente und bürgerfreundliche Informationspolitik. Peinlich!

Seit kurzem veröffentlicht die BA ihre internen Weisungen – etwa die Durchführungshinweise zum ALG II – auf ihrer Seite. Soweit prima, sollte man meinen.

In einer Pressemitteilung vom 15.8.2006 schreibt die BA dazu:
“Die BA hat sich für die Veröffentlichung zahlreicher Informationen im Internet entschieden, um Bürgern ohne Antragstellung Einsicht in wichtige Weisungen zu geben.”

Kein Wort darüber, dass Tacheles die Veröffentlichung erst in einem Klageverfahren erstreiten musste . Ohne das hartnäckige Engagement von Tacheles gäbe es wohl keine BA-Weisungen im Netz. Peinlich.

Noch Peinlicher: Bis heute (25.8.) hat die BA nicht ihre aufgrund der neuen Rechtslage zum 1.8. geänderten Durchführungshinweise zum ALG II veröffentlicht! Dabei gibt es diese längst… auch öffentlich zugänglich – auf der Seite von Tacheles!

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Interne Weisungen der Bundesagentur für Arbeit jetzt im Internet zugänglich

Dienstag, 15. August 2006 8:34

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im Internet bisher interne Weisungen und Informationen veröffentlicht. Die BA setzt damit das seit dem 1. Januar 2006 geltende Informationsfreiheitsgesetz um.

Das Gesetz soll es den Bürgern ermöglichen, Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltungen zu bekommen und so behördliche Handlungen besser nachvollziehen zu können. Zudem soll auf diesem Weg das Mitspracherecht der Bürger durch notwendige Informationen gestützt werden.

Die BA hat sich für die Veröffentlichung zahlreicher Informationen im Internet entschieden, um Bürgern ohne Antragstellung Einsicht in wichtige interne Weisungen zu geben. Für die BA bedeutet das neben dem Serviceangebot auch eine Arbeitserleichterung. Das Angebot wird ständig aktualisiert und erweitert.

Zu finden sind die Informationen auf www.arbeitsagentur.de unter “Service von A-Z > Bundesagentur für Arbeit intern > Interne Weisungen”. Hier ist unter anderem eine Wissensdatenbank SGB II bereitgestellt, mit der einzelne Fragen zum Bezug von Arbeitslosengeld II beantwortet werden können. Außerdem finden sich unter dem Pfad “Weisungen der BA > Arbeitnehmerintegration” Durchführungsanweisungen zu den rechtlichen Regelungen zum Arbeitslosengeld.

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Abfuhr aus Nürnberg – Rias erhält keine Antwort auf Fragen zum Arrow

Mittwoch, 9. August 2006 10:07

Die Bundesagentur für Arbeit beantwortet die Fragen der Rotenburger Hartz-IV-Initiative Rias über die kreiseigene Arbeitslosen-Behörde Arrow nicht.

Nürnberg begründet sein Nein damit, dass sich das Arrow in kommunaler Trägerschaft befinde. Es erfülle seine Aufgaben unabhängig von der Bundesagentur. Das seit Januar geltende Informationsfreiheitsgesetz (IFG), auf das sich Rias berufen hatte, beziehe sich jedoch nur auf Bundesbehörden. Und anders als in Schleswig-Holstein, Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen gebe es in Niedersachsen kein Landes-IFG. Sonst sähe der Fall womöglich anders aus.

Wie der Vorsitzende Achim Briele mitteilt, will sich Rias mit dieser Abfuhr nicht zufrieden geben. Einige Juristen seien der Auffassung, dass sich die Bundesagentur ihrer Informationspflicht nicht entziehen dürfe. Ihr Hebel: Optierende Kommunen wie der Landkreis Rotenburg seien Erfüllungsgehilfen des Bundes. Daher erstrecke sich das Gesetz auch auf sie. In einem ersten ähnlichen Verfahren sei Nürnberg bereits einem Erwerbslosenverein mit einem ähnlichen Anliegen unterlegen.

Rias geht es darum, genaue Zahlen über das Arrow zu erhalten, die der Landkreis bisher nicht preisgegeben hat. Das Schreiben der Initiative an die Bundesagentur enthielt folgende Fragen:

- Wie viele Ein-Euro-Jobs gibt es im Kreis Rotenburg? Bei welchen Unternehmen?

- Wie viele Profilings hat das Arrow durchführen lassen? Wie teuer waren diese Profilings? Wie viele Arbeitslose wurden nach einem Profiling in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert?

- Wie viele Erstausstattungen hat das Arrow finanziert? Wieviel Geld wurde dafür aufgewendet?

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Bundesregierung verteidigt breite Ausnahmen bei der Informationsfreiheit

Dienstag, 8. August 2006 10:26

Von Stefan Krempl

Die Bundesregierung legt hohen Wert darauf, dass bei der Akteneinsicht gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz besondere öffentliche Belange, der behördliche Entscheidungsprozess, der Datenschutz, das geistige Eigentum und Geschäftsgeheimnisse zu beachten sind. Dies geht aus ihrer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Insbesondere verteidigt die Bundesregierung die Auskunftsverweigerung im Fall Toll Collect: Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes will demnach keineswegs “den Schutz von Vertraulichkeitsvereinbarungen rückwirkend für beliehene Auftragnehmer des Bundes” aufheben. Selbst wenn man von einem solchen Ziel ausgehe, würden einer Veröffentlichung auch Teilen des Vertrags Geheimhaltungsklauseln entgegenstehen.

Der SPD-Abgeordnete Jörg Tauss und Politiker der Grünen hatten auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes Anfang des Jahres Anträge auf Einsicht in das Vertragswerk zwischen dem Maut-Konsortium und dem Bundesverkehrsministerium gestellt, das inklusive Anlagen rund 17.000 Seiten umfasst. Das Ministerium lehnte eine Offenlegung jedoch ab und führte zur Begründung an, dass die Herausgabe Toll Collect im Wettbewerb schaden beziehungsweise die Sicherheit des Systems gefährden könne. Im Übrigen sähe man sich mangels Sachverstand nicht in der Lage, geheimhaltungsbedürftige Passagen zu schwärzen und die übrigen freizugeben. Zudem könne die Herausgabe des Vertrags die “Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit der Rechtspflegeorgane” beeinträchtigen, da der Bund Toll Collect wegen mangelnder Leistungserbringung auf insgesamt 5,1 Milliarden Euro vor einem Schiedsgericht verklagt hat.

Von jeglicher Akteneinsicht wäre im Rahmen der LKW-Maut nur der Teilbereich betroffen, in dem die Toll Collect GmbH als Beliehene tätig wird, begründet die Bundesregierung die Verweigerung des Informationseinblicks nun ausführlicher. Unberührt bliebe der “umfassende Vertraulichkeitsanspruch der Toll Collect GbR”. Diese sei als eigentlicher Auftragnehmer ebenfalls Vertragspartner des Maut-Betreibervertrages, im Gegensatz zur übergeordneten Projektgesellschaft Toll Collect GmbH jedoch nicht “mit hoheitlichen Aufgaben beliehen” worden. So würde eine Veröffentlichung des Maut-Betreibervertrages durch den Bund selbst dann eine Vertragsverletzung gegenüber der Toll Collect GbR darstellen, soweit dies im Verhältnis zur Toll Collect GmbH rechtmäßig wäre. Im Maut-Konsortium sind neben der Gesellschaft bürgerlichen Rechts die Konzerne DaimlerChrysler Financial Services und Deutsche Telekom vertreten.

Auch die Weigerung, Teilauszüge des Betreibervertrags zu veröffentlichen, untermauert die Bundesregierung noch einmal. Die angesichts möglicher wirtschaftlicher Schäden ihres Vertragspartners notwendige sichere Beurteilung durch eine Behörde, ob einzelne Passagen eines solchen Kontrakts keine Rückschlüsse von Konkurrenten auf geheimhaltungsbedürftige Informationen des Vertragspartners zulassen, würde “detaillierte Kenntnisse der Behörde über betriebliche und geschäftliche Abläufe beim Vertragspartner und auch bei dessen Wettbewerbern erfordern”. Dieses Wissen sei in Verwaltungen “regelmäßig nicht vorhanden” und müsse für eine erfolgreiche Vertragsabwicklung auch nicht aufgebaut werden.

Eine Heranziehung externen Sachverstandes für die zuverlässige Trennung geheimhaltungsbedürftiger von nicht geheimhaltungsbedürftigen Passagen wäre für das Verkehrsministerium zudem “mit erheblichen Kosten verbunden”. Dies würde einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand bedeuten, was einen Informationszugang ausschließe. Angesichts des anhängigen Schiedsverfahrens zwischen Bund und Toll Collect sei eine Akteneinsicht zudem generell ausgeschlossen, weil der Zugang nachteilige Auswirkungen auf dieses Verfahren haben könnte. Es genüge dabei “die bloße Möglichkeit” abträglicher Effekte. Dabei komme es auch nicht darauf an, ob und mit welchem Erfolg auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes erlangte Informationen verwendet würden, um möglicherweise Druck auf Entscheidungsträger auszuüben.

Generell hält die Bundesregierung die Handhabung des Informationsfreiheitsgesetzes nicht für zu restriktiv, da die Bundesbehörden sich allein an die gesetzlichen Vorgaben halten und den weiten Ausnahmekatalog vom prinzipiellen Anspruch der Bürger auf Informationszugang anwenden würden. Bei den Bundesministerien sind seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes Anfang 2006 bis zum 20. Juni 420 Anträge auf Akteneinsicht gestellt worden. In 193 Fällen gewährten diese den Informationszugang vollständig, in 30 Fällen teilweise. 106 Anträge lehnten sie ab, 86 befanden sich am Stichtag noch in Bearbeitung.

In 28 Verfahren legten die Antragsteller Widerspruch gegen eine Verweigerung des Informationszugangs ein. Davon wurde dem Widerspruch nur einmal vollständig, in vier Verfahren teilweise abgeholfen. In acht Verfahren wiesen die Behörden den Widerspruch zurück. Die übrigen Vorverfahren sind noch nicht abgeschlossen, zudem noch Klagen anhängig. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist nach eigenen Angaben bislang in 141 Fällen als Ombudsmann angerufen worden. Die ihm anvertrauten Fälle sind größtenteils noch offen, da die Bearbeitung auch aufgrund einzuholender Stellungnahmen der Behörden und Prüfungen längere Zeit beansprucht.

Summa Summarum ist bislang laut der Bundesregierung das vom Informationsfreiheitsgesetz verfolgte Ziel, die Transparenz des Verwaltungshandelns zu erhöhen, erreicht worden. Zumindest beurteilt sie die Wirkung des Informationsfreiheitsgesetzes auf mehr Transparenz staatlichen Handelns in der Behördenorganisation und Verwaltungsabläufen trotz der vielfältigen Kritik von Bürgerrechtlern an der Handhabung der Normen mit einem Wort schlicht als “positiv”.

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Hamburg: SPD-Kritik an Umsetzung des Info-Gesetzes

Montag, 7. August 2006 9:22

Der SPD-Innenexperte Andreas Dressel kritisiert, dass der Senat kein Interesse an einer bürgerfreundlichen Umsetzung des Anfang August in Kraft getretenen Informationsfreiheitsgesetzes habe. Das Gesetz war im März in der Bürgerschaft beschlossen worden und gibt jedem Bürger das Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen der öffentlichen Stellen der Stadt.

Davon ausgenommen sind jedoch alle Unterlagen, die schutzbedürftige personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder andere geheimhaltungsbedürftige Angaben enthalten. Dressel kritisiert, dass keinerlei Informationen über die Möglichkeiten des neuen Gesetzes veröffentlicht worden seien: “Der Senat verheimlicht den Menschen die – wenn auch eingeschränkten – Möglichkeiten, die sie dadurch nun haben.” Obwohl vier Monate lang dafür Zeit gewesen sei, habe der Senat nichts für eine pünktliche Umsetzung unternommen. So gebe es nach wie vor keine Regelung, die sicherstellt, dass für Auskünfte keine zu hohen Akteneinsichtsgebühren erhoben werden. Jedem Hamburger müsste die Wahrnehmung seiner Rechte auch möglich gemacht werden. “Absolut offen” sei auch, wie die Behörden mit der neuen Transparenzpflicht des Gesetzes umgehen werden. Danach haben die Behörden Verzeichnisse der bei ihnen vorliegenden Informationen, Organisations- und Aktenpläne und andere geeignete Materialien in elektronischer Form allgemein zugänglich zu machen, zum Beispiel auf ihren Internetseiten. “Von Aktenplänen ist da aber noch nichts zu sehen”, moniert der SPD-Mann, der das als weiteren “Beweis” dafür heranzieht, “dass dieser Senat mauert, wo es nur geht”.

Es fehle in Hamburg an einem Informationsfreiheitsbeauftragten, der die Umsetzung des Gesetzes zu seinem Anliegen mache. Dressel: “Wie beim Datenschutz braucht es öffentliche Wächter, die das Informationsfreiheitsgesetz verteidigen und darüber informieren.”

Dressel stellt deshalb eine Kleine Anfrage an den Senat, in der er sehr grundsätzliche Fragen stellt. Darunter etwa die, welche Behörde in Hamburg für die Umsetzung des neuen Gesetzes überhaupt zuständig ist.

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Neuer Anlauf für Informationsfreiheit in Thüringen

Mittwoch, 2. August 2006 15:40

Von Christiane Schulzki-Haddouti

Demnächst wird auch der Landtag Thüringens wieder über ein Informationsfreiheitsgesetz beraten. Roland Hahnemann von der PDS kündigte an, dass die Fraktion der Linkspartei-PDS einen Entwurf erarbeiten und anschließend in den Landtag einbringen wird. Zuletzt hatte der Landtag im Jahr 2002 einen Entwurf der SPD-Fraktion abgelehnt. Die Chancen auf Erfolg stehen aber auch für den zweiten Anlauf nicht gut, da die CDU die absolute Mehrheit der Sitze im Landtag stellt.

Inzwischen gibt es bereits in acht von sechzehn Bundesländern Informationsfreiheitsgesetze. Allein 2006 verabschiedeten die Landtage in Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland solche Regelungen. Offensichtlich hat die Einführung des Bundes-Informationsfreiheitsgesetzes im letzten Jahr die bislang bestehenden Blockaden in vielen Ländern gelockert; zuletzt traten die Informationsfreiheitsgesetze am gestrigen Dienstag in Hamburg und Bremen in Kraft.

Doch noch immer sind es vor allem die unionsgeführten Bundesländer, die vor der Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes zurückschrecken: Im traditionell schwarzen Bayern wird derzeit ein Entwurf der SPD und der Bündnisgrünen beraten. Die Chancen stehen jedoch schlecht: Erst Mitte Juli lehnte der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen den Entwurf nach erster Lesung ab. Im CDU-geführten Baden-Württemberg lehnte der Landtag im Dezember 2005 einen Entwurf der bündnisgrünen Fraktion ab. In Hessen lehnten zuletzt 2001 CDU und FDP einen bündnisgrünen Entwurf ab. Seither herrscht Funkstille. Auch in Niedersachsen geht es seit zwei Jahren nicht mehr voran; 2004 hatte der Landtag ein Gesetz in erster Lesung beschlossen, einen zweiten Entwurf der bündnisgrünen Fraktion an den Ausschuss für Recht und Verfassung zu überweisen. Innenminister Uwe Schünemann hatte damals in einer Mitteilung darauf hingewiesen, dass es seiner Meinung nach keinen Bedarf für ein solches Gesetz gebe: “Für die Bürgerinnen und Bürger ist damit kein wirklicher zusätzlicher Nutzen verbunden. In der Landesverwaltung und bei den Kommunen entstehen erheblicher Mehraufwand und weitere Kosten.”

In Sachsen lehnte der Landtag im Dezember 2005 in der 2. und 3. Lesung den Gesetzentwurf der Linksfraktion/PDS ab. Vertreter der CDU und SPD hatten den zusätzlichen Kostenaufwand und die damit verbundenen Mehrbelastung auf kommunaler Ebene kritisiert. Auch im von CDU und FDP gemeinsam regierten Sachsen-Anhalt scheiterte im Dezember 2005 ein Entwurf der PDS-Fraktion aus dem Jahr 2003. Aus dem rot-gelb regierten Rheinland-Pfalz ist seit schon drei Jahren nichts mehr zu hören. 2003 hatte der Landtag in 2. Lesung den bündnisgrünen Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP-Fraktionen abgelehnt, nachdem sich der Ausschuss für Inneres dagegen ausgesprochen hatte.

Laut Transparency Internation sind die bisher gesammelten Erfahrungen zu den Ländergesetzen in Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen “weitgehend positiv”: “Die Akteneinsicht erfolgt in vielen Fällen komplikationslos, über die gestellten Anträge wird meist zügig und positiv entschieden.” Allerdings würden Bürger ihr Informationsrecht immer noch nur in begrenztem Umfange nutzen. Transparency International vermutet, dass dies vor allem darauf zurückzuführen ist, dass die Regelungen über die Akteneinsicht bisher weitgehend unbekannt sind. Nur in Einzelfällen sollen die Behörden nur sehr zögerlich bzw. erst nach Verwaltungsstreitverfahren der Akteneinsicht nachgekommen sein. Auch vermutet Transparency International, dass die teilweise hohen Gebühren abschreckende Wirkung ausüben.

Thema: Baden-Württemberg, Hessen, Informationsfreiheitsgesetz, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Transparency | Kommentare (0) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz

Verwaltungen in Bremen und Hamburg werden transparenter

Mittwoch, 2. August 2006 14:38

Von Stefan Krempl

In Bremen und Hamburg sind am gestrigen Dienstag Informationsfreiheitsgesetze in Kraft getreten. Sie verschaffen den Bürgern der beiden Hansestädte einen allgemeinen Zugang zu amtlichen Akten mit mehr oder weniger großen Hindernissen. Beide Paragraphenwerke nehmen Bezug auf das seit Anfang des Jahres gültige Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Die Bremische Bürgerschaft hat die Vorschriften des Vorbilds für ihre Regelung größtenteils wortgleich übernommen, allerdings um stärkere Veröffentlichungspflichten der Verwaltung ergänzt. Das sehr kurz geratene Informationsgesetz für die Hamburger verweist generell auf das entsprechende Bundesgesetz zur Akteneinsicht, baut die dort vorgesehenen weiten Ausnahmen vom Informationsrecht aber noch aus.

Die Hamburgische Bürgerschaft hatte das neue Gesetz (PDF-Datei) nach einer Blockade und Protesten aus der Opposition Ende März mit der Mehrheit der allein regierenden CDU-Fraktion verabschiedet. Wie im Bund und in Bremen entfällt der Informationsanspruch etwa zum Schutz besonderer öffentlicher Belange, behördlicher Entscheidungsprozesse, personenbezogener Daten oder allgemeiner “fiskalischer Interessen” der Verwaltung. Das Recht auf Informationszugang besteht in Hamburg zudem nicht gegenüber der Bürgerschaft, dem Rechnungshof, den Bezirksversammlungen sowie den Organen der Rechtspflege oder dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten, der auch nicht als Ombudsmann für die Bürger in Streitfragen zur Verfügung steht.

Außen vor bleiben in Hamburg ferner Informationen der Arbeitsgruppe Scientology bei der Behörde für Inneres sowie aus laufenden Verfahren. Wenn Verwaltungen “als Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, Grundlagen- oder anwendungsbezogene Forschung betreiben oder Aufgaben der Anerkennung und Beaufsichtigung von Stiftungen des bürgerlichen Rechts wahrnehmen”, sind sie ebenfalls vor der Neugier der Bürger geschützt. Dies gilt auch für Informationen rund um die Innenrevisionen von Behörden. “Die CDU hat sich leider nur zu einem Alibi-Gesetz durchringen können”, beklagt Till Steffen, rechtspolitischer Sprecher der Bürgerschaftsfraktion Grün-Alternative Liste (GAL). Das Gesetz täusche Bürgerfreundlichkeit nur vor, schütze aber weiterhin die Amtsverschwiegenheit. Ein Rentner, der die Gründe für die Renovierung einer schon zum Abriss freigegebenen Schwimmhalle erfragen wolle, schaue genauso in die Röhre wie Verbraucherschützer oder Journalisten, die Vorsorgemaßnahmen gegen die Vogelgrippe vergleichen wollten.

Das Bremische Informationsfreiheitsgesetz erblickte im Mai mit den Stimmen der Regierungsfraktionen SPD und CDU das Licht der Welt. Seine Gültigkeit ist zunächst auf fünf Jahre befristet. Eine wichtige Säule des Gesetzes stellen ausdrückliche Veröffentlichungspflichten für die Verwaltung dar. Sie beziehen sich auf Organisations-, Geschäftsverteilungs- und Aktenpläne genauso wie auf Verwaltungsvorschriften von allgemeinem Interesse. Für weitere geeignete Information gibt es ein Veröffentlichungsgebot. Zur Dokumentation der vorhandenen Informationssammlungen und zwecke sollen elektronische Informationsverzeichnisse geführt werden.

Um das Auffinden der bereitgestellten Informationen zu erleichtern, will Bremen ein zentrales elektronisches Informationsregister einrichten. An dieses Verzeichnis werden alle öffentlichen Stellen die zu veröffentlichenden Vorgänge melden. Gemäß den Planungen wird einerseits ein zentrales Informationsregister unter der kommunalen Homepage Bremen.de zur Verfügung gestellt. Andererseits sollen auch ressortbezogene Informationsregister aufgebaut werden. Frank Schildt, medienpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion, bezeichnete die Verabschiedung des Gesetzes als eine “Abkehr von der bisherigen Tradition” im Behördenalltag. Die noch zu erlassende Rechtsverordnung über die Gebühren für die Inanspruchnahme der neuen Rechte müssten so gestaltet werden, “dass die Zielsetzung des Gesetzes nach freiem Informationszugang nicht behindert wird.”

Mit den beiden Hansestädten gewähren nun sieben von 16 Bundesländern ihren Bürgern spezielle Rechte zur Akteneinsicht. Vergleichbare Landesgesetze gibt es seit 1998 in Brandenburg, seit 1999 in Berlin, von 2000 an in Schleswig-Holstein und seit 2002 in Nordrhein-Westfalen. Am Samstag trat zudem das Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Bereits verabschiedet ist auch ein Pendant für das Saarland.

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