Hamburger IFG: Keiner kennt es, keiner nutzt es
Donnerstag, 31. August 2006 6:08
Von Florian Hanauer
Seit knapp einem Monat gilt Hamburgs neues “Informationsfreiheitsgesetz”. Weil die Einführung bisher nicht öffentlich gemacht wurde, nutzen die Bürger die neuen Möglichkeiten kaum. Diesen Vorwurf erhebt die Opposition. Genaue Zahlen gibt es nicht, da die Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht zentral erfasst werden. Das Gesetz soll seit dem 1. August einen “voraussetzungslosen Zugang” zu amtlichen Informationen schaffen. So formuliert es der Senat in seinen internen “Anwendungshinweisen” für die Mitarbeiter der Verwaltung, deren Entwurf der WELT vorliegt. Amtliche Informationen seien alle Informationen, die “bei ordnungsgemäßer Aktenführung Bestandteil des behördlich geführten Vorgangs” seien. Nicht dazu zählen Handakten, persönliche Notizen und Vorentwürfe.
Wer jetzt schon die gläserne Verwaltung sieht, wird durch die “Ausnahmen und Grenzen des Informationszugangs” eines Besseren belehrt: Gegenüber Einrichtungen wie Bürgerschaft, Rechnungshof oder Bezirksversammlungen gibt es keinen Anspruch. Informationen aus laufenden Verfahren sind auch ausgeschlossen, ebenso, wenn es um behördliche Beratungen, um die innere Sicherheit oder spezielle Amtsgeheimnisse geht. Auch Anfragen, die keinen Aktenbezug aufweisen, sind nicht zu behandeln. Eine Verpflichtung der Behörde, die Richtigkeit von Informationen zu überprüfen oder zu erläutern, besteht nicht.
Genau an diesen Ausnahmen stört sich die Opposition, vor allem daran, dass laufende Verfahren ausgeschlossen sind. “Alle anderen Bundesländer, die ein Informationsfreiheitsgesetz haben, kennen solche Ausschlüsse nicht”, meint Till Steffen, GAL-Rechtsexperte. “Man kann wenig damit machen, eigentlich ist es ein Gesetz für Historiker.” Er glaubt, dass die CDU das Gesetz eigentlich nicht wollte – sonst wäre es nicht “klammheimlich” eingeführt worden. Weiter fehlten die Erfassung der Anfragen und die Evaluation des Gesetzes.
Der CDU-Senat torpediere das Gesetz, findet Andreas Dressel, SPD-Innenexperte. Es werde totgeschwiegen, und für die Umsetzung sei nichts außer einer “überhöhten und intransparenten Gebührenordnung” zustande gebracht worden. Diese lässt in der Tat eine hohe Spannweite: Für schriftliche Auskünfte oder Gewährung von Akteneinsicht oder sonstige Informationen werden “je nach Umfang und Prüfungsaufwand” Gebühren in Höhe von 30 bis 500 Euro fällig. Dressel: “Der Senat will erkennbar nicht von lästigen Bürgern gestört werden.”
CDU-Rechtsexpertin Viviane Spethmann meint, das Hamburger Gesetz sei nach dem Vorbild des Bundesgesetzes gestaltet worden. Nur in wenigen Einzelfällen fielen Kosten von mehreren hundert Euro an, und dies seien vor allem Kopierkosten für umfangreiche Akten. Mündliche und einfache schriftliche Auskünfte seien kostenlos. “Es ist schlicht ein sehr hoher Aufwand für die Behörden, die Informationen zusammenzutragen”, sagte Spethmann. Deshalb habe man auch den Einblick in laufende Verfahren aussparen müssen. “Wir haben ein Gesetz, das das Machbare ermöglicht und die Verwaltung nicht völlig lahmlegt.” Wie viele Anfragen es bisher gab, will die CDU-Parlamentarierin nun mit einer Anfrage klären.
Thema: Informationsfreiheitsgesetz | Kommentare (0) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz
