CDU-Pressemitteilung: Saarland stärkt Rechte der Medien

Von Georg Jungmann, MdL

Die Medien werden durch das neue Saarländische Informationsfreiheitsgesetz in erheblichem Umfang gestärkt. Dies teilt der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Georg Jungmann mit. Im Rahmen der Anhörung im Landtag des Saarlandes wurde deutlich, dass der öffentlich-rechtliche Saarländische Rundfunk gegenüber den privaten Sendern nach der bisher vorliegenden Form des Gesetzes benachteiligt sein könnte. Georg Jungmann: „Der Vorschlag zur Änderung des Paragraphen kam aus der Praxis, nämlich direkt vom Deutschen Journalistenverband (DJV). Es erscheint demnach richtig, allen Grundrechtsträgern und damit auch den öffentlich-rechtlichen Sendern den gleichen Zugang zu amtlichen Informationen analog zur Handhabung bei privaten Anfragen zu ermöglichen.“

Nach der bisher vorliegenden Fassung hätte es im Einzelfall bei einer Anfrage zur Unterscheidung zwischen Privatfunk oder öffentlich-rechtlicher Sendeanstalt kommen können. Da der Privatfunk juristisch von einer juristischen Person des Privatrechts – also durch den Rundfunkunternehmer – vertreten wird, wäre dieser auskunftsberechtigt gewesen. Im Gegensatz dazu wäre der öffentlich-rechtliche Rundfunk außen vor geblieben. Georg Jungmann: „Wir wollen eine Gleichbehandlung aller Medien, damit diese ihre Aufgabe uneingeschränkt wahrnehmen können. Darum soll der Passus im Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz entsprechend deutlich formuliert werden. Wir stärken damit die Rechte der Medien.“ Einen entsprechenden Abänderungsantrag wird die CDU-Fraktion morgen im Rahmen der Auswertung der Anhörung im Innenausschuss vorlegen.

Mit dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz wird die Transparenz behördlicher Entscheidungen noch besser als bisher gewährleistet. Künftig wird jeder Bürger das Recht haben, Informationen zu verschiedensten Entscheidungen – sofern datenschutzrechtliche Belange unberührt bleiben – zu erhalten. Das Gesetz soll voraussichtlich im letzten Plenum vor der Sommerpause am kommenden Mittwoch, 12. Juni 2006, im saarländischen Landtag verabschiedet werden.

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