Bürger in Mecklenburg-Vorpommern können künftig Verwaltungsakten einsehen

Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern wird heute das Informationsfreiheitsgesetz verabschieden. Dann haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Akten der öffentlichen Verwaltung auf Antrag einzusehen. Bislang war das nur möglich, wenn der Antragsteller von den Verwaltungsvorgängen selbst betroffen war. Die Zustimmung des Landtages zu dem Gesetz gilt als sicher.

Der Datenschutzbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Karsten Neumann, erläuterte am Montag die Einzelheiten des neuen Gesetzes. Demnach dürfen Behörden entsprechende Auskünfte nur dann verwehren, wenn dadurch die Ahndung von Rechtsverstößen verhindert würde oder eine Behörde in einer Sache noch nicht entschieden habe beziehungsweise in ihrer Handlungsfreiheit beeinträchtigt würde. Auch personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse sind tabu. Niemand muss also befürchten, dass demnächst seine Steuererklärung vom Finanzamt zur allgemeinen Verfügung steht.

Mecklenburg-Vorpommern ist das fünfte Land, das über ein solches Gesetz verfügen wird. Auch auf Bundesebene sind die Behörden schon verpflichtet, Verwaltungsakten zur Einsicht freizugeben. Im Nordosten können künftig nicht nur Privatleute, sondern auch Vereine, Parteien, Bürgerinitiativen und Vereinigungen Akteneinsicht verlangen.

In der rot-roten Regierungskoalition in Schwerin gab es lange Auseinandersetzungen über das Gesetz. Die SPD hatte es zunächst abgelehnt. Erst nach der Ankündigung der Linkspartei, der von der SPD geforderten Verschärfung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes zuzustimmen, hatten die Sozialdemokraten dem Informationsfreiheitsgesetz zugestimmt. Die Änderungen beim Sicherheits- und Ordnungsgesetz stehen ebenfalls am Dienstag auf der Tagesordnung des Landesparlaments. Künftig soll die Videoüberwachung von Orten mit erhöhter Kriminalität ebenso möglich sein wie der Einsatz automatisierter Systeme zum Erfassen von Auto-Kennzeichen.

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