Geheimsache Ein-Euro-Jobs

Erlanger Arbeitsagentur verweigert Auskünfte über »Arbeitsförderung«. Traditionelle Amtsverschwiegenheit wiegt schwerer als das neue Informationsfreiheitsgesetz

Von Jörn Boewe

Joachim Pöhlmann von der »Arbeitsgruppe Recherche« des Erlanger Sozialforums wollte mal wissen, wie viele Ein-Euro-Jobs die Bundesagentur für Arbeit und ihre lokale »Arbeitsgemeinschaft« (ARGE) im Landkreis Erlangen vergeben hat. Im Januar stellte er einen Antrag auf Herausgabe dieser Informationen bei der örtlichen BA-Niederlassung.

Freitag vergangener Woche, also rund fünf Monate später, erhielt Pöhlmann die Antwort der BA: Dem Antrag wird nicht stattgegeben. Pöhlmann hatte sich auf das am 1. Januar in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes berufen. Darin heißt es: »Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.« Der Informationszugang kann nach diesem Gesetz nur dann verweigert werden, wenn ihm der »Schutz von besonderen öffentlichen Belangen« entgegensteht, etwa wenn internationale Beziehungen, Sicherheitsbelange, laufende Gerichtsverfahren oder behördliche Entscheidungsprozesse beeinträchtigt werden können. In einem solchen Fall hat die Ablehnung laut IFG innerhalb eines Monats zu erfolgen.

Doch die Erlanger BA hat für ihre Geheimniskrämerei gar keine »besonderen öffentlichen Belange« geltend gemacht. Vielmehr führt sie ins Feld, daß die lokale »Arbeitsgemeinschaft der Arbeitsagentur und der Kommune zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen nach SGB II« keine Bundesbehörde sei – und also auch nicht unter das Bundesinformationsfreiheitsgesetz fallen könne. Klingt erstaunlich simpel – man wundert sich, daß sie fünf Monate brauchten, um darauf zu kommen.

Ganz so einfach liegt der Fall allerdings nicht. Das IFG erweitert den Informationsanspruch nämlich ausdrücklich auch auf Einrichtungen, die öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, ja sogar auf natürliche oder juristische Personen, »soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient.«

Man mag von »Ein-Euro-Jobs« halten, was man will, daß sie unter die BA-Kernzuständigkeit »Arbeitsförderung« fallen, ist offenkundig.

Pöhlmann hat inzwischen Beschwerde beim Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, eingelegt. Dessen Behörde war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

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