Seit Anfang 2006 müssen sich alle Bundesbehörden mehr Transparenz gefallen lassen: Am 1. Januar ist das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft getreten, das jedem Bürger den Zugang zu Behördeninformationen ermöglicht. Zusammen mit anderen Organisationen hatte sich das Netzwerk Recherche für diese Reform eingesetzt, u.a. durch die Präsentation eines eigenen Gesetzentwurfs.
Wer in Zukunft wissen möchte, welche Gutachten ein Ministerium in Auftrag gegeben hat oder was bei der vom Innenministeriums bestellten Untersuchung über die Sicherheitsstandards der neuen Reisepässe herausgekommen ist, kann sich unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz direkt an die Behörden wenden. Das IFG schafft für die Bundesbehörden den alten Grundsatz der “Amtsverschwiegenheit” ab und setzt an seine Stelle das Prinzip der Transparenz: Grundsätzlich sind alle Behördeninformationen öffentlich, es sei denn, besondere Schutzinteressen sprechen dagegen. Nicht die Antragsteller müssen begründen, warum sie etwas wissen wollen, sondern die Behörde ist im Rechtfertigungszwang, wenn sie glaubt, die gesuchten Informationen unter Verschluss halten zu müssen.
Alle Bürger – und damit natürlich auch die Journalisten – erhalten das Recht, die Art des Informationszugangs selbst zu wählen, d.h. sie können festlegen, ob sie eine schnelle Auskunft am Telefon wollen, die Zusendung von Kopien bzw. elektronischen Daten oder ob sie eine Akteneinsicht im Amt bevorzugen. Diese Regelung gilt für alle Bundesbehörden. Die Gerichte und der Bundestag sind ausgeklammert. Auf Landesebene gelten vergleichbare Rechte bisher nur in Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen.
Leider ist das deutsche IFG schlechter ausgefallen als die Transparenzregeln in den meisten anderen Staaten. So gibt es viele und breit gefasste Ausnahmeklauseln, die definieren, in welchen Fällen die Behörden eine Information verweigern können: nämlich u.a. dann, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen haben kann auf die internationalen Beziehungen, auf militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr, auf Belange der inneren oder äußeren Sicherheit oder auf Kontrollaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden. Sofern laufende Gerichtsverfahren oder Behördenberatungen beeinträchtigt werden können, greift weiterhin das Geheimhaltungsprinzip. Die Geheimdienste sind komplett vom Auskunftsanspruch ausgenommen. Zum Schutz privater Interessen können Informationen ferner verweigert werden, wenn der Datenschutz entgegen steht oder wenn private Firmen, über deren Daten eine Behörde verfügt, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse schützen wollen.
Der Antrag kann formlos gestellt werden, d.h. schriftlich oder mündlich, und muss an die Stelle gerichtet werden, die über die gesuchte Information verfügt. Im Zweifelsfall empfiehlt sich also eine telefonische Voranfrage, welche Stelle die richtige ist. Die Behörden haben aber auch eine Beratungspflicht und müssen einen Antrag, der an die falsche Stelle gegangen ist, an den richtigen Adressaten weiterleiten.
Über den Antrag soll “unverzüglich” entschieden werden, spätestens nach einem Monat. Da es sich hierbei um eine Soll-Bestimmung handelt, ist in der Praxis allerdings mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Reagiert eine Behörde überhaupt nicht, empfiehlt sich zum einen ein freundliches, aber bestimmtes Nachfragen unter Hinweis auf den Rechtsanspruch. Zum anderen kann jeder vor dem Verwaltungsgericht sein Recht auf Information einklagen. Kostenlos ist dagegen die Einschaltung des Bundesdatenschutzbeauftragten, der seit dem 1. Januar zugleich das Amt des Informationsfreiheitsbeauftragten ausübt und bei Konflikten als Ombudsmann der Antragsteller tätig wird.
Sofern eine Behörde der Auffassung ist, dass Teile der gesuchten Informationen nicht freigegeben werden dürfen, weil sie unter die Ausnahmeklauseln fallen, muss der Rest trotzdem zugänglich gemacht werden, z.B. indem bei Schriftstücken einzelne geheimhaltungsbedürftige Passagen geschwärzt werden.
Während einfache und schnell zu erledigende Auskünfte kostenlos sind, werden für die Bearbeitung aufwändigerer Anträge Gebühren erhoben und Auslagen für Kopien in Rechnung gestellt. Eine Gebührenordnung gab es zum Ende des Jahres 2005 noch nicht. Sie soll im Januar 2006 vom Innenministerium erlassen werden.
Insgesamt ist das Informationsfreiheitsgesetz ein Fortschritt, auch wenn sich das Netzwerk Recherche ein mutigeres und weiterreichendes Gesetz gewünscht hätte. Das IFG trägt deutliche Spuren eines Kompromisses: Gegen den Widerstand der Verwaltung, vieler Ministerien und Teilen der Wirtschaft war offenbar keine konsequentere Regelung durchzusetzen. Die zahlreichen Ausnahmeregelungen vom Grundsatz der Transparenz machen somit deutlich, wie schwer sich die deutsche Verwaltung noch immer mit dem Abschied vom Amtsgeheimnis tut.
Weil die Ministerialbürokratie kein Interesse an einer solchen Verwaltungsreform hatte, kamen die Beratungen über das IFG, das schon im Koalitionsvertrag von 1998 erwähnt wurde, mehrere Jahre nicht vom Fleck. Erste Gesetzesentwürfe waren noch schlechter als das jetzt verabschiedete Regelwerk. Sie trugen die Handschrift einer ängstlichen Verwaltung, die auf die alte Geheimhaltungskultur bedacht war. Mit dem Ziel, die Recherchemöglichkeiten bei Behörden zu verbessern, hat sich das Netzwerk Recherche seit seiner Gründung im Jahr 2001 für das Transparenzgesetz stark gemacht. Um den Widerstand gegen die Reform zu überwinden, wurde vom Netzwerk schließlich im Jahr 2003 eine Kampagne für das IFG gestartet. Gemeinsam mit dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) und der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di, der Anti-Korruptionsorganisation Transparency International (TI) und der Bürgerrechtsvereinigung Humanistische Union (HU) ist ein eigener, bürgerfreundlicher Gesetzentwurf ausgearbeitet worden, der im April 2004 an Bundestagspräsident Thierse übergeben und an alle Bundestagsabgeordneten verschickt wurde. Auch mit anderen Partnern, wie der Bertelsmann Stiftung und der Internet-Plattform pro-information.de, hat das Netzwerk bei der Öffentlichkeitsarbeit für ein IFG kooperiert. Dr. Manfred Redelfs, der beim Netzwerk Recherche Ansprechpartner für das IFG ist, hat im Frühjahr 2005 als Sachverständiger an der Expertenanhörung des Bundestagsinnenausschusses teilgenommen. Nachdem die Arbeit an dem Gesetz aufgrund des öffentlichen Drucks wieder an Schwung gewonnen hatte, wurde das IFG als eines der letzten Reformprojekte von Rot-Grün im Sommer 2005 vom Bundestag verabschiedet.
Nun wird es darauf ankommen, das neue Recherche-Instrument intensiv zu nutzen, seine Möglichkeiten und Grenzen auszuloten – und dabei zugleich die Behörden daran zu gewöhnen, dass die Bürger ihnen fortan auf gleicher Augenhöhe begegnen können.