Passau: Bayerns größtes “gläsernes Rathaus”

Montag, 26. Juli 2010 9:27

Die Dreiflüssestadt hat sich am 26. Juli 2010 ein “gläsernes Rathaus” gebaut: In der bislang größten Kommune Bayerns wurde mit Zustimmung aller Parteien die “Akteneinsicht für alle” eingeführt.

Bürgermeister Urban Mangold, der mit seiner ödp seit Jahren für mehr Durchsichtigkeit kämpft, erklärt den entscheidenden Vorteil: “Die Beweislast wird umgedreht.” Künftig muss der Bürger nicht mehr sein persönliches Interesse begründen, warum er Unterlagen einsehen will, wohl aber der Beamte sich erklären, warum er die Auskunft nicht geben dürfe.

Die Auskunft ist natürlich eingeschränkt, wenn gesetzliche Vorschriften wie Persönlichkeitsrechte, Datenschutz oder Geschäftsgeheimnisse dagegen sprechen.

Damit die Verwaltung nicht mit Anfragen aller Art überrannt wird, werden Gebühren eingeführt. Je nach Aufwand und Umfang können Akteneinsicht und die Aushändigung von Kopien ein paar wenige bis hundert Euro kosten.

Voran gebracht und entwickelt  wird das Thema vom Bündnis für Informationsfreiheit, dem sich verschiedene Parteien, aber auch der Bayerische Journalistenverband, angeschlossen haben.

Oberbürgermeister Jürgen Dupper hatte im Vorfeld erklärt: “Einem mündigen Bürger gegenüber, der sich engagiert, haben wir nichts zu verbergen.”

Der von der Verwaltung überarbeitete ödp-antrag wurde fast einstimmig durchgewunken. Als einzige Gegenstimme hob der 67-jährige CSU-Stadtrat Josef Reischl die Hand.

In den kommunalen Gesellschaften, wo mehr Transparenz wohl am spannendsten wäre – siehe aktuelles Beispiel Stadtwerke – konnte sich Mangold mit seinem Vorstoß bislang nicht durchsetzen.

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Alles für lau

Samstag, 24. Juli 2010 8:12

Von Dirk Hoeren

Flüge in der Business-Class umsonst, 1. Klasse Jahresnetzkarte der Deutschen Bahn gratis, Laptops und Handys für lau – die Extra-Leistungen für Bundestagsabgeordnete können sich sehen lassen. Zumal sie als Zubrot zu Diäten und 4000 Euro im Monat steuerfreier Kostenpauschale bereitstehen.

Anruf genügt. Der Bundestag liefert. Rechnung an die Steuerzahler.

Die Verlockungen sind groß, Kontrolle gleich null. Fast unausweichlich, dass manches in die Grauzone zwischen Mandat und privat fällt.

Wer das verhindern will, muss Transparenz schaffen! Warum werden die abgerechneten Flüge der Abgeordneten nicht veröffentlicht? Wieso bleiben die Bestellungen aus dem Bundestags-„Katalog“, der von der Espresso-Maschine bis zum schicken Handy alles bietet, geheim?

Wenn jeder Wähler seinem Volksvertreter ins staatliche Beschaffungskonto sehen kann, weiß er sofort, dass sein MdB eine weiße Weste hat. Und die Diskussion um die Politiker-Privilegien hätte sich auch erledigt. Wetten?

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Australien: 90% geschwärztes Dokument zur Zensur

Freitag, 23. Juli 2010 8:48

Von Carolin Neumann

So viel zum Informationsfreiheitsgesetz: In Australien ist eine Anfrage zur Internet-Regulierung mit einem zu 90 Prozent geschwärzten Dokument beantwortet worden. Und das, obwohl die Zensur-freundliche Regierung eigentlich mehr Offenheit versprochen hatte. In dem Papier geht es um ein geplantes Online-Speichergesetz, das unter bedenklicher Geheimhaltung zusammen mit den Providern entwickelt wird. Politiker wie Datenschützer bemängeln seit Wochen die mangelnde Transparenz in diesem Fall.

Man wolle voreilige Kritik vermeiden, rechtfertigen die Zensoren ihren Hang zum Marker. Wahrscheinlicher ist laut “Sydney Morning Herold”, dass das Gesetz erst massentauglich aufbereitet werden soll, um dann die breite Kritik möglichst leise zu halten. So oder so: Mit dieser Maßnahme dürfte sich der Gesetzgeber erneut keinen Gefallen getan haben.

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Kooperation von Universität Köln mit Bayer AG: Mantel des Schweigens über Unilabor

Mittwoch, 21. Juli 2010 16:43

Von Annika Joerges

Sie sitzen in staatlichen Universitäten im Labor, forschen an toxischen Stoffen und neuen Medikamenten. Wer die Wissenschaftler letztlich bezahlt und wem ihre Ergebnisse gehören, ist weitgehend unbekannt: Bislang wurde der Vertrag über eine Kooperation der Universität Köln mit der Bayer AG unter Verschluss gehalten.

Bald aber könnte die geheime Absprache zwischen der Hochschule und dem Chemiekonzern gelüftet werden. Denn jetzt pocht der Landesdatenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen, Ulrich Lepper, auf eine Veröffentlichung: “Die Rahmenvereinbarung ist offen zu legen”, heißt es in einem Schreiben an die Universität. Der Datenschützer beruft sich dabei auf das sogenannte Informationsfreiheitsgesetz. Die junge Novelle spricht jedem Bürger das Recht zu, Zugang zu amtlichen Akten zu erhalten.

Doch die zweitgrößte Uni des Landes NRW schweigt eisern. Sie will nun ihrerseits Juristen beschäftigen. “Aus unserer Sicht ist die Wissenschaftsfreiheit höher einzuschätzen als die Informationsfreiheit”, sagt Patrick Honecker, Sprecher der Kölner Hochschule.

Aus Sicht der Datenschützer ist die Freiheit der Wissenschaft durch die Veröffentlichung des Kontraktes dabei gar nicht gefährdet. “In dem Vertrag sind keine Forschungsschwerpunkte oder der aktuelle Forschungsstand zu erkennen”, heißt es in ihrer Stellungnahme.

Lepper reagierte auf eine Klage von zehn Verbänden, angeführt von der Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG), die die Uni schon Ende 2008 aufgefordert hatten, den Kooperationsvertrag “vollständig offenzulegen”. Sie wollten etwa wissen, wer die Verwertungsrechte an den angestrebten Arzneientwicklungen erhält und ob sich die Uni möglicherweise verpflichtet hat, missliebige Studienresultate zu verschweigen.

Für Torsten Bultman ist die Kooperation an sich noch kein Skandal. “Dass Universitäten mit außeruniversitären Einrichtungen kooperieren, ist durchaus gewünscht”, so der Geschäftsführer des Bundes demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BDW). “Wenn aber auf diese Weise wissenschaftliche Ergebnisse oder Risiken vorenthalten werden, ist der öffentliche Ethos der Wissenschaft in Gefahr”, so Bultman.

Dabei seien diese Kooperationen leider öfter so intransparent wie in Köln. “Die Firmen verhandeln häufig direkt mit den Lehrstühlen und kein öffentliches Gremium muss dem mehr zustimmen”, kritisiert Bultman. Deswegen hofft auch er auf eine baldige Grundsatzenscheidung zugunsten öffentlicher Verträge. Das könnte sogar das Vertrauen in das private Engagement steigern. Die Bürgerinitiative CBG befürchtet, der Leverkusener Chemi-Koloss würde die Wissenschaftler der Uni dazu verpflichten, nur noch nach der Wirtschaftlichkeit zu forschen. “Eine aus Steuergeldern finanzierte Einrichtung wie die Uniklinik Köln muss der öffentlichen Kontrolle unterliegen – zumal in einem sensiblen Bereich wie der Pharma-Forschung,” sagt Philip Memkes.

Er glaubt, das Verfahren würde einen Präzedenzfall für alle Public Private Partnership (PPP)-Projekte an den Hochschulen schaffen. “Die Allgemeinheit kann solche Kooperationen nur bewerten, wenn alle relevanten Informationen veröffentlicht werden”, fordert Memkes.

Tatsächlich könnte der Kölner Kontrakt bedeutsam für viele Universitäten des Landes sein. Zahlreiche Institute, gerade in den wirtschaftsnahen Ingenieurwissenschaften oder der Pharmakologie, lassen sich von Konzernen unterstützen. Allein die nordrhein-westfälischen Universitäten haben im Jahr 2008 260 Millionen Euro aus der privaten Wirtschaft eingenommen. Konzerne fördern Diplomanden oder Forschungsprojekte oder investieren in Material und Laborausstattung. In vielen Fällen hapert es laut Bultman dabei an der Transparenz.

Der Universität Köln geht es nach eigenen Aussagen weniger um den konkreten Vertrag als viel mehr um eine Grundsatzentscheidung. “Der Vorwurf, unsere Forschung würde gekauft, ist naiv”, sagt Sprecher Honecker. Die Universität und ihre Wissenschaftler hätten sich bewusst dazu entschieden, an der Hochschule zu forschen und nicht in der Pharmaindustrie.

Wie unabhängig die Mediziner und Pharmakologen tatsächlich forschen, wird allerdings erst die geforderte Veröffentlichung beweisen. Darüber werden wieder einmal die Gerichte das letzte Wort haben. Der Datenschutzbeauftragte ist nicht befugt, eine Veröffentlichung anzuordnen. Deswegen werden Verwaltungsrichter letztendlich darüber entscheiden, wie viel Freiheit die Wirtschaft an den Hochschulen genießt.

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Ebersberger Grüne fordern: Schluss mit Geheimniskrämerei!

Montag, 19. Juli 2010 11:01

Von Marco Pouget

“Offenlegung schafft Vertrauen”. Gemäß diesem Grundsatz beantragt die Grünen-Kreistagsfraktion (Ebersberg/Oberbayern), den Bürgern freien Zugang zu Angelegenheiten der Landkreisverwaltung zu gewähren. Der Antrag soll in der nächsten Kreistagssitzung am 26. Juli 2010 behandelt werden.

Wie Fraktionssprecherin Waltraud Gruber betont, hätten bereits elf Bundesländer ihr Landes-Informationsfreiheitsgesetz. Und das biete einige Vorteile. Unternehmen könnten so besser wirtschaften und Journalisten schnell Informationen finden. Nicht zuletzt würde die Regelung jedermann Einblick darüber gewähren, was in seiner Heimat vor sich geht.

Wie es in der Mitteilung Grubers weiter heißt, habe eine Studie der TU Dresden ergeben, dass lediglich elf Prozent der Bundesbürger dem Bundestag vertrauten, sogar nur vier Prozent fänden die Parteien gut. Daher könne man durch die Darlegung aller wichtigen öffentlichen Angelegenheiten, sofern sie nicht geheimzuhalten seien, mehr Vertrauen gewinnen. Inzwischen existiere in 90 Ländern der Erde ein solches Informationsfreiheitsgesetz. Auf Bundesebene trat es 2006 in Kraft und gilt aussschließlich für die Behörden des Bundes. In Bayern gründeten “Transparency International Deutschland”, “Mehr Demokratie” und die “Humanistische Union” gemeinsam das “Bündnis Informationsfreiheit”, dem 15 Organisationen der Zivilgesellschaft angehören. Das Bündnis schlägt vor, im Freistaat in eigener Initiative Informationsfreiheitssatzungen einzuführen. Auch in München und Passau wurden mittlerweile derartige Anträge gestellt. Die Chancen stünden gut, dass sie bewilligt werden, so Waltraud Gruber und Kreisrat Max Maier.

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Berlin: Oberste Richter zwingen Senat zu mehr Transparenz – Verfassungsgerichtshof: Parlamentarier dürfen alle Akten zur Privatisierung der Wasserbetriebe prüfen

Mittwoch, 14. Juli 2010 19:06

Von Ralf Schönball

Der Senat muss alle Akten über die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe öffnen – und der Grünen-Abgeordneten Heidi Kosche Einsicht gewähren. Das hat der Verfassungsgerichtshof des Landes am Mittwoch entschieden. Dass die Senatsverwaltung für Finanzen der Abgeordneten dies bisher verwehrt hat, sei „rechtswidrig“. Die Begründung des Senats für die Ablehnung der Einsichtnahme sei „fehlerhaft“: Die „zentrale Bedeutung der parlamentarischen Kontrolle“ dürfe den Interessen des Landes oder privater Firmen nur dann nachstehen, wenn der Grund „vollständig, konkret, nachvollziehbar und gewichtend“ dargelegt wird, erklärten die Richter. Dies habe der Senat versäumt. Der Verfassungsgerichtshof bezog sich in seiner Entscheidung auf das neue Informationsfreiheitsgesetz. Experten zufolge hat das Gericht damit die Hürden für die Verwehrung von Akteneinsicht deutlich erhöht.

Von einer „schallenden Ohrfeige für den Senat“ sprach Klägerin Kosche nach der Urteilsverkündung. Der Verfassungsgerichtshof bescheinige dem Land „Schlamperei und Geheimniskrämerei“. Kosche will sich nun flugs an die Durchsicht der 180 Aktenordner mit 90 000 Blatt machen. Die Papierschlacht „macht mir keine Angst“ – dafür will sie sogar auf ihren Sommerurlaub verzichten. Der Einsatz sei es wert: „Weil der Senat das Wasser zur Ware macht, bezahlen wir zu viel fürs Wasser“. Laut Verband Berlin-Brandenburgischer Unternehmen ist Wasser in keiner deutschen Stadt mit mehr als 500 000 Einwohner teurer als in Berlin.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist der Verkauf von 49,9 Prozent der Berliner Wasserbetriebe im Jahr 1999 durch die damalige große Koalition an die privaten Konzerne RWE und Veolia zum Preis von umgerechnet rund 1,6 Milliarden Euro. Seit dieser Teilprivatisierung stiegen die Wasserpreise um 30 Prozent, obwohl viel Personal abgebaut wurde. Der Vertrag garantiert den Investoren unabhängig von der Geschäftsentwicklung eine Rendite auf das „betriebsnotwendige Kapital“. Dies erklärt Experten zufolge die steigenden Preise – denn Wasser gibt es in Berlin mehr, als gebraucht wird, und es ist leicht zu fördern.

Bundestagsmitglied Hans-Christian Ströbele (Grüne), der neben der Klägerin saß, erhofft sich von dem Urteil Schützenhilfe in seinem eigenen Kampf um Transparenz: Die Bundesregierung verweigert ihm die Einsichtnahme in Verträge zwischen dem bundeseigenen „Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung“ (Soffin) und den von ihm gestützten notleidenden Banken: Dabei „möchte man als Steuerzahler wissen, unter welchen Bedingungen die hunderte von Milliarden Euro ausgegeben werden“, sagte Ströbele.

Der Sprecher der Finanzverwaltung Daniel Abbou schob die Schlappe auf andere: „Der ehemalige Finanzsenator hat verloren“. Thilo Sarrazin (SPD) hatte den Blick in die Verträge abgelehnt. Der heutige Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) sagte, das Verfahren sei nur „pflichtgemäß zu Ende geführt worden“ und nannte es „positiv, dass die Unsicherheiten über die Auskunftspflicht geklärt sind“. Uwe Gotze von der CDU-Fraktion sagte: „Gewonnen hat das Parlament und das in der Verfassung verbriefte Akteneinsichtsrecht der Abgeordneten.“ Götze meint: „Der Senat wird nun auch viele andere umstrittene Unterlagen zur Einsichtnahme durch Parlamentarier bereithalten müssen.“

Sven Kohlmeier von der SPD-Fraktion sieht durch das Urteil das neue Informationsfreiheitsgesetz bestätigt. Dieses gewährleiste „vollständige Transparenz“. Die üblichen „Geheimhaltungsklauseln“ in Verträgen zwischen privaten Firmen und dem Land seien laut Urteil nur im abgesteckten rechtlichen Rahmens gültig. Bisher sehen Abgeordnete Vertragsunterlagen in „Datenräumen“ ein, eine öffentliche Diskussion ist kaum möglich. Das könnte sich nun ändern.

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Bürger, nutzt die Informationsfreiheit!

Dienstag, 13. Juli 2010 16:08

Von Marvin Oppong

Ohne Demokraten keine Demokratie – ohne wissbegierige Antragsteller keine Informationsfreiheit. Von den deutschen Bundesbürgern dürften viele das seit 2006 geltende Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gar nicht kennen. Dabei ist das Gesetz, das dafür sorgt, dass das Amtsgeheimnis nicht mehr absolut gilt und eine Behörde die Herausgabe von Informationen nur in bestimmten Ausnahmefällen verweigern darf, ein wahre Revolution in Bezug auf Transparenz.

Es ermöglicht Bürgern, von der lokalen Verwaltung Informationen über anstehende Bauprojekte erhalten oder verhilft Journalisten, an einen wichtigen Vermerk eines Ministeriums zu gelangen. Ein Bürger beantragte beispielsweise auf der Grundlage des IFG Auskunft darüber, wer die Sponsoren der Amtskette des Düsseldorfer Oberbürgermeisters sind – es waren der Chemiekonzern Bayer und zwei lokale Kreditinstitute. Er musste für diese Information sein Recht auf Akteneinsicht einklagen.

Denn viele Behörden haben das alte Amtsgeheimnis noch nicht überwunden und geben nur widerwillig Auskunft. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, beschwerte sich sogar Anfang Mai in der Tagesschau darüber, dass viele Behörden zu intensiv von Ausnahmeregeln wie dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Gebrauch machen.

Je länger das Gesetz in Kraft ist und je mehr Anträge gestellt werden, desto eher wird sich eine Kultur der offenen Informationserteilung einstellen. Doch wie schnell dies der Fall ist, hängt auch davon ab, wie intensiv Bürger und Journalisten von dem neuen Gesetz Gebrauch machen. Deswegen ist falsche Scheu in Sachen Informationsfreiheit fehl am Platz. Einen IFG-Antrag zu stellen ist nämlich keine bloße Möglichkeit, die die Verwaltung aus Kulanz einräumt, sondern ein Bürgerrecht erster Klasse.

Allerdings muss immer berücksichtigt werden, dass die Bearbeitung von Anträgen nach dem IFG auch Aufwand bei der Behörde erzeugt und ganze Apparate lähmen kann. Ganz unabhängig davon, ob der Antragsteller später über eine Gebühr dafür aufkommt oder nicht.

Dies ist aber auch schon ein entscheidender Punkt: Nach dem IFG können für Anfragen – in der Praxis teils erhebliche – Gebühren erhoben werden. Zwar sieht etwa das schleswig-holsteinische IFG eine Gebührenbefreiung für gemeinnützige Organisationen vor und auch Journalisten haben das Glück, dass sie mit ihren Fragen das öffentliche Interesse vertreten und damit unter die Gebührenausnahmeregelung gefasst werden können. Wegen der Vielzahl und der Art ihrer kritischen Anfragen haben Journalisten jedoch auch häufiger das Nachsehen bei den Behörden, wenn es um die Auskunftserteilung geht.

Denn genauso wie Pressestellen von Behörden filtern sollen, was für Informatioen an die Öffentlichkeit gelangen, halten sie auch peinlich ihre Hand über das, was im Rahmen von IFG-Anträgen an Informationen ihr Haus verlässt. Jeder ordnungsgemäß bearbeitete Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz kann aus Sicht einer Behörde der Auslöser für unliebsame mediale Berichterstattung sein.

Zum Glück bietet der Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit mit seiner Ombudsfunktion die Möglichkeit, die Bearbeitung von IFG-Anfragen durch Behörden zu überprüfen und gegebenenfalls einzuschreiten. Ein Weisungsrecht, welches eigentlich das Entscheidende wäre und deshalb dringend einzuführen ist, hat er allerdings nicht.

Was das Verhältnis zwischen dem eigenem Aufwand, immer wieder nachzuhaken, dem erzeugtem Verwaltungsaufwand und berechtigtem Interesse angeht, bleibt es immer eine Abwägungsfrage, ob man einen IFG-Antrag wirklich stellen sollte. Wer weiß – vielleicht wird das beantragte Dokument, ja kurze Zeit später Wikileaks zugespielt und dort frei veröffentlicht. So erging es Jörg Tauss, der 2008 sogar klagte, weil er die die Toll-Collect-Verträge nicht einsehen durfte. Später standen sie bei Wikileaks.

Das ist jedoch eher die Ausnahme. Und da die rund 50.000 Journalistinnen und Journalisten in Deutschland die Arbeit der Politik und die von über 4,1 Millionen Staatsbediensteten in Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen nicht alleine kontrollieren können – braucht kritischer Journalismus kritische und interessierte Bürgerinnen und Bürger.

In diesem Sinne: Bürger, nutzt die Informationsfreiheit!

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Bayern: Grüne wollen Informationsfreiheitsgesetz

Freitag, 9. Juli 2010 8:23

Die Landtags-Grünen verlangen mehr Mitbestimmung für die Bürger mit einem Paket von Vorschlägen: Wie die SPD auch plädieren die Grünen für niedrigere Hürden bei Volksentscheiden, dazu kommt die Forderung nach einem Informationsfreiheitsgesetz. Das würde den Bürgern das Recht geben, Behördenakten einzusehen. Die Grünen warfen der CSU/FDP-Koalition vor, ein bayerisches Informationsfreiheitsgesetz zu blockieren – und das, obwohl es ähnliche Gesetze in fast allen EU-Staaten und 11 der 16 Bundesländer gebe.

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Experten bewerten Wirksamkeit des Verbraucherinformationsgesetzes unterschiedlich

Mittwoch, 7. Juli 2010 11:01

Das seit zwei Jahren geltende Verbraucherinformationsgesetz (VIG) wird von Verbraucherschützern auf der einen Seite sowie der Lebensmittelindustrie und dem Handel auf der anderen Seite höchst unterschiedlich bewertet. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 07.07.2010 deutlich.

Mit dem Gesetz sollte als Folge verschiedener Lebensmittelskandale eine verbesserte Produktinformation der Verbraucher durch Behörden erreicht werden. Anlässlich der anstehenden Evaluation des Gesetzes haben die Oppositionsfraktionen Anträge (SPD: BT-Drs. 17/2116, DIE LINKE: BT-Drs. 17/1576 und Grüne: BT-Drs. 17/1983) mit dem Ziel der Reformierung des VIG vorgelegt, die Grundlage der Anhörung waren.
Dabei kritisierte die Verbraucherschutzorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) dass die bei der Verabschiedung des Gesetzes gemachten Versprechen nicht eingehalten worden seien. Der angekündigte “Meilenstein” sei das Gesetz in keinem Fall, sagte die DUH-Vertreterin. Weder würden “Ross und Reiter” genannt, noch die Fristen bei Anfragen eingehalten. Zudem würden Behörden und Unternehmen zu oft pauschal auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verweisen, um sich der Auskunftspflicht zu entziehen. Diesen Eindruck teilt auch die Organisation Foodwatch. 80 Prozent der Anfragen seien nicht beantwortet worden, kritisierte deren Vertreter. Zudem schrecke das VIG in seiner jetzigen Form Verbraucher eher ab, als das sie ermutigt würden, ihr Auskunftsrecht in Anspruch zu nehmen. Foodwatch fordert daher unter anderem, dass Behörden verpflichtet werden sollen, sämtliche von ihnen erhobene Mess-, Analyse- und Untersuchungsergebnisse gut zugänglich und leicht auffindbar zu veröffentlichen
Ganz anders beurteilte der deutsche Handel, vertreten durch das Unternehmen Edeka, die Situation. Die bisherigen Erfahrung zeigten, so der Edeka-Vertreter, das konkrete Verbraucheranfragen zeitnah und präzise beantwortet würden. Kritisch bewertete er, dass Unternehmen durch Sammelanfrage von Verbrauchergruppen über Gebühr mit Aufwand und Kosten belastete würden und der Nutzen für den Verbraucher nicht ersichtlich sei. Das Verbraucherinformationsgesetz sei kein Gesetz zur Gefahrenabwehr, machte der der Vertreter des Spitzenverbandes der Lebensmittelwirtschaft deutlich. Bei Gefahr im Verzug werde die Öffentlichkeit aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen schnell und aktuell informiert. Auskünfte im Rahmen des VIG dürften daher erst veröffentlich werden, wenn die in diesem Zusammenhang laufenden Verwaltungsakte abgeschlossen seien. Sowohl Handel als auch Industrie lehnen auch eine Erweiterung des gesetzlichen Auskunftsanspruches gegenüber Unternehmen ab. Dafür gebe es keinen Bedarf, da die Unternehmen im Rahmen des Wettbewerbs bereist umfassend informieren würden.

Folgende Dokumente finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages

Den Antrag der Fraktion DIE LINKE: BT-Drs. 17/1576
Den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: BT-Drs. 17/1983
Den Antrag der SPD-Fraktion: BT-Drs. 17/2116

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Schaar warnt vor Geheimniskrämerei bei Behörden

Dienstag, 6. Juli 2010 13:54

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat Behörden und Unternehmen zu mehr Offenheit aufgefordert. “Wenn die Verwaltung den Bürgern mit Misstrauen begegnet, werden die Bürger auch nicht mehr Vertrauen in staatliches Handeln haben”, sagte Schaar am 5. Juli 2010 auf einer Tagung zum Informationsfreiheitsgesetz in Schwerin. Im Konflikt zwischen dem Zugang zu Informationen und Betriebsgeheimnissen sollte es ein Abwägungsverfahren geben. Zu oft lehnten Behörden ein Informationsersuchen ab, nur weil die Interessen eines privaten Unternehmens betroffen sein könnten. Wenn Verträge zwischen privaten Firmen und der öffentlichen Hand nicht einsehbar seien, werde auch die Korruptionsbekämpfung erschwert.

Schaar kritisierte ferner die mangelnde Transparenz im Bankwesen. Das Verbraucherinformationsgesetz sollte auf Finanzprodukte ausgeweitet werden. Für die Anbieter solcher Produkte wäre es eine gute Möglichkeit, ihre Seriosität nachzuweisen. “Ich frage mich, warum die Banken darauf dringen, die Finanzaufsicht vollständig aus dem Geltungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes herauszunehmen”, so Schaar.

Der frühere Bundesverfassungsrichter Winfried Hassemer wies darauf hin, dass sich der Begriff der Privatheit radikal gewandelt habe. Massenveranstaltungen wie Facebook gingen “dem überkommenen Verständnis von Privatheit an die Gurgel”. Das Rechtsgut, das den Datenschutz über Jahrzehnte begründet habe, sei am Verschwinden. Hassemer zeigte sich aber überzeugt, dass sich neue Formen von Privatheit herausbilden werden.

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